Ex-Kanzler outet Anklage

Kurz wird wegen Falschaussage angeklagt

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Ex-Kanzler Sebastian Kurz muss sich wegen mutmaßlicher Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss vor Gericht verantworten. 

Nun ist es fix: Sebastian Kurz wird wegen Falschaussage im U-Ausschuss angeklagt. Einen entsprechenden oe24-Bericht bestätigte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Freitagmittag. "Die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) hat im sogenannten CASAG-Verfahrenskomplex einen Strafantrag eingebracht. Sebastian Kurz, Mag. Bernhard BONELLI, MBA und eine weitere Person wurden am Landesgericht für Strafsachen Wien wegen des Vergehens der falschen Beweisaussage (§ 288 StGB) angeklagt", heißt es in der Stellungnahme der WKStA. 

Vorwurf Falschaussage

Und weiter: "Sebastian KURZ und Mag. Bernhard BONELLI, MBA wird vorgeworfen, als Auskunftsperson vor dem Untersuchungsausschuss des Nationalrates betreffend „Mutmaßliche Käuflichkeit der Türkis-Blauen Bundesregierung (IBIZA-Untersuchungsausschuss)“ insbesondere im Zusammenhang mit der Befragung zur Errichtung der ÖBAG und der Besetzung des Vorstandes und Aufsichtsrates dieser Gesellschaft falsch ausgesagt zu haben." Der Strafantrag der WKStA hat insgesamt 100 Seiten. 

Kurz-Prozess startet ab 18. Oktober

Kurz drohen bei einer Verurteilung bis zu Jahre Haft. Der Prozess soll ab 18. Oktober am Wiener Straflandesgericht starten.    

Kurz-Attacke auf WKStA: "Rechtsstaatlich nicht unbedenklich"

Auf Twitter meldete sich Kurz am Freitag selbst zu Wort und outete die Anklage noch vor der WKStA. "Mein Team und ich wurden gerade von mehreren Journalisten informiert, dass die Anklage wegen mutmaßlicher Falschaussage im U-Ausschuss unmittelbar bevorsteht", schreibt der Ex-Kanzler.

 

  

 

"Die Vorwürfe sind falsch und wir freuen uns darauf, wenn nun endlich die Wahrheit ans Licht kommt und sich die Anschuldigungen auch vor Gericht als haltlos herausstellen", so Kurz weiter. Der Ex-Kanzler kritisiert auch, dass er die Entscheidung nicht zuerst erfahren habe. "Bemerkenswert und rechtsstaatlich nicht unbedenklich ist allerdings, dass die Medien einmal mehr vor den Betroffenen über den Verfahrensstand informiert sind", schreibt der ehemalige Bundeskanzler.

WKStA leakte Anklage an befreundete Journalisten 

In der Tat ist es interessant, dass die Gerüchte über die Kurz-Anklage in Wiener Journalisten-Kreisen bereits seit Freitagfrüh kursierten. Scheinbar hatte die WKStA die Informationen nach außen gespielt und befreundete Journalisten darüber in Kenntnis gesetzt bevor sie den Beschuldigten selbst über die Anklage informiert hat. 

Der Akt lag zuletzt mehrere Monate in der zuständigen Sektion im Justizministerium. Der Weisungsrat, der die Ministerin berät, hatte dann im Juni grundsätzlich keine Einwände gegen das Vorhaben der WKStA, aber noch rechtliche Fragen. Der Akt wanderte daraufhin wieder zur WKStA und zur Oberstaatsanwaltschaft und Mitte Juli wieder ins Ministerium. Dort wurde schließlich die Entscheidung getroffen, ob Kurz angeklagt wird oder das Verfahren eingestellt wird. Diese Woche war der Erlass schließlich bei der WKStA eingelangt. 

Das wird Kurz vorgeworfen

Im Kern geht es bei den Falschaussage-Vorwürfen um die Frage, wie intensiv der Ex-ÖVP-Chef unter Türkis-Blau in die Reform der Staatsholding ÖBIB zur ÖBAG involviert war. Bei seiner Befragung im Ibiza-U-Ausschuss im Juni 2020 hatte Kurz bekanntlich seine Rolle bei der Auswahl des Aufsichtsrats sowie bei der Bestellung des umstrittenen Ex-ÖBAG-Chefs Thomas Schmid heruntergespielt - und sinngemäß von normalen Vorgängen gesprochen. Die WKStA sah darin aber angesichts von Chatverläufen mögliche Falschaussagen. 

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