Neue Steuerklassen: Regierung kündigt Entlastungen an

Kalte Progression

Neue Steuerklassen: Regierung kündigt Entlastungen an

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Die Bundesregierung sagte am Freitag, wie das "letzte Drittel" aus der Abschaffung der Kalten Progression genutzt wird. Beispiele zeigen, wie viel Geld übrig bleibt.

Die Abschaffung der Kalten Progression Anfang 2023 hat heuer jedem Arbeiter und Angestellten mehr Netto vom Brutto gebracht. Die Einkommensteuertarife werden jährlich automatisch um zwei Drittel der Inflationsrate angepasst. Was mit dem "letzten Drittel" passiert, hat sie jetzt bekannt gegeben.

Ein erheblicher Teil des verbleibenden Drittels fließt in die zusätzliche Anpassung der Tarifgrenzen und Absetzbeträge.  

• die erste Tarifstufe um in Summe 9,6 %
• die zweite Tarifstufe um in Summe 8,8 %
• die dritte Tarifstufe um in Summe 7,6 %
• die vierte Tarifstufe um in Summe 7,3 %
 

Weiters verkündet die Regierung die volle Anpassung der Absetzbeträge:

Die der automatischen Inflationsanpassung im Ausmaß von zwei Dritteln unterliegenden Absetzbeträge sollen zu 100% (um weitere 3,3 Prozentpunkte) an die Inflationsrate angepasst werden (der Alleinverdiener-, der Alleinerzieher- und der Unterhaltsabsetzbetrag, die Verkehrsabsetzbeträge und der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag, die Pensionistenabsetzbeträge, die Erstattung des Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrages sowie die SV-Rückerstattung und der SV-Bonus).  

Steuerboni bei Überstunden

Überstunden. Um Mehrleistung auch steuerlich anzuerkennen, soll der monatliche Freibetrag dauerhaft von 86 Euro auf 120 Euro angehoben werden. Zeitlich befristet, für eine Dauer von zwei Jahren (2024 und 2025) soll überdies der monatliche Freibetrag für 18 Überstunden 200 Euro im Monat betragen.  

Selbstständige profitieren

Der Grundfreibetrag soll zur weiteren Entlastung von Selbständigen auf 33.000 Euro angehoben werden.  

Schwerarbeit, Nachtarbeit mit höherem Freibetrag

Der monatliche Freibetrag für Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit soll auf 400 Euro angehoben werden.  

Außerdem sollen die im Jahr 2021 befristet eingeführten steuerlichen Regelungen betreffend Homeoffice-Tätigkeiten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unbefristet verlängert werden.

Kindermehrbetrag steigt um 150 Euro

Der Kindermehrbetrag, der eine wichtige steuerliche Entlastung für Familien mit niedrigeren Einkommen darstellt, soll von 550 Euro auf 700 Euro angehoben werden. Der höchstmögliche steuerfreie Zuschuss eines Arbeitgebers zur Kinderbetreuung soll von 1.000 Euro auf 2.000 Euro verdoppelt werden und für Kinder bis 14 Jahre möglich sein. Außerdem soll vorgesehen werden, dass die vergünstigte oder kostenlose Inanspruchnahme von Betriebskindergärten auch dann steuerfrei ist, wenn die Einrichtung auch durch betriebsfremde Kinder besucht werden kann.  

Beispielrechnung der Regierung - Pensionist mit 664 Euro entlastet, Stahlarbeiter mit 1.208 Euro

Ein Angestellter ist in einer Stahlfabrik im Schichtbetrieb beschäftigt und arbeitet pro Monat zusätzlich 20 Überstunden.
Der Angestellte erhält ein monatliches Bruttogehalt (ohne Überstunden und SEG-Zulagen) iHv 3.666,15 Euro.
• Gesamtentlastung: 1.208 Euro

Kalte Progression - Beispiel Stahlarbeiter

Kalte Progression - Beispiel Stahlarbeiter 

© Regierung
× Kalte Progression - Beispiel Stahlarbeiter


Eine alleinerziehende Angestellte hat zwei Kinder unter 18.
Sie erhält ein monatliches Bruttogehalt iHv 1.650 Euro.
• Gesamtentlastung: 706 Euro

Kalte Progression - Beispiel alleinerziehender Angestellter

Kalte Progression - Beispiel alleinerziehender Angestellter 

© Regierung
× Kalte Progression - Beispiel alleinerziehender Angestellter


Ein Pensionist erhält eine durchschnittliche monatliche Bruttopension iHv 1.825,70 Euro.
• Gesamtentlastung: 664 Euro

Kalte Progression - Beispiel Pensionist

Kalte Progression - Beispiel Pensionist 

© Regierung
× Kalte Progression - Beispiel Pensionist

Neue Steuerklassen

Die neuen Steuerklassen gliedern sich jetzt wie folgt.

Während früher die ersten 11.000 Euro im Jahr steuerfrei waren, gilt das jetzt bis 12.816 Euro.

• Bis 12.816 Euro (0%)
• Bis 20.818 (20%)
• Bis 34.513 (30%)
• Bis 66.612 (40%)
• Bis 99.266 (48%)
• Über 99.266 (50%)
 

Bundeskanzler Karl Nehammer sagt dazu: „Wir setzen um, was viele Regierungen in den letzten Jahrzehnten versprochen haben. Die schleichende Steuererhöhung ist Geschichte. Das heißt mehr Geld für alle, die etwas leisten – und zwar nicht nur einmal, sondern dauerhaft. Jedes Jahr aufs Neue mehr Geld, ganz besonders für alle, die hart arbeiten. Denn Leistung hat für uns einen Wert. Mit den 1,2 Mrd. Euro aus dem letzten Drittel der Kalten Progression haben wir daher ein Leistungspaket geschnürt. Darüber hinaus entlasten wir erneut Familien mit Kindern – besonders, wenn Eltern berufstätig sind. Dieses Leistungspaket kann sich sehen lassen und wir haben unser Versprechen erfüllt: Die Kalte Progression ist Geschichte!“ 

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