Kein Interesse

AMS für Selbstständige ist Ladenhüter

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Die Neuerung, dass sich Selbstständige freiwillig arbeitslosenversichern können, wird nicht angenommen. Von den knapp 360.000 Selbstständigen haben sich bisher nicht einmal 700 versichert.

Die neue, seit Jahresanfang mögliche freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige ist offensichtlich ein Minderheitenprogramm. Nach einem halben Jahr, mit Stichtag 1. Juli, haben sich erst 678 Personen freiwillig arbeitslosenversichert. Berechtigt sind knapp 360.000 Menschen.

Laut Sozialversicherungs-Schätzung kommen pro Monat zirka 50 Personen neu dazu, so dass Ende 2009 fast 1.000 Menschen freiwillig arbeitslosenversichert sein dürften.

Höhe frei wählbar
Die freiwillige Arbeitslosenversicherung wurde von der Vorgängerregierung geschaffen. Zum Abschluss berechtigt sind Selbstständige, die nach dem Gewerblichen SV-Gesetz oder dem Freiberuflichen SV-Gesetz pensionsversichert sind - derzeit zirka 350.000 Menschen - sowie selbstständige Rechtsanwälte (5.600) und Ziviltechniker (2.660). Die Beitragshöhe beträgt ein, zwei oder drei Viertel der GSVG-Höchstbeitragsgrundlage und kann frei gewählt werden. Derzeit macht der Beitrag rund 70, 141 bzw. 211 Euro pro Monat aus. Das monatliche Arbeitslosengeld beträgt derzeit etwa 566, 911 oder 1.252 Euro.

Ein- und Austritt mühsam
Vor 2009 tätige Unternehmer können prinzipiell im gesamten Jahr 2009 in diese freiwillige Versicherung eintreten. Unternehmer, die ab 1. Jänner 2009 begonnen haben, können binnen 6 Monaten ab Verständigung durch die Sozialversicherungsanstalt eintreten. Ein späterer Eintritt ist erst wieder nach 8 Jahren möglich. Auch ein Austritt ist erst nach 8 Jahren vorgesehen.

Nach der Neuregelung können sich selbstständig Erwerbstätige entscheiden, ob sie arbeitslosenversichert sein wollen oder nicht und dadurch ihren sozialen Schutz weiter verbessern. Neu ist, dass der Anspruch erworben werden kann, ohne jemals unselbstständig beschäftigt gewesen zu sein. Früher erworbene Ansprüche auf Arbeitslosengeld bleiben auch ohne Beitritt zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung kostenlos gewahrt.

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