Koalition

Annäherung bei der Pflege

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SPÖ und ÖVP haben im Rahmen der Koalitionsverhandlungen auch im Bereich der Pflege eine weitgehende Annäherung erreicht.

Wie Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat (ÖVP) erläuterte, wurde ein Modell zur 24-Stunden Pflege zu Hause und eine umfassende Beratung der zu Pflegenden und ihrer Angehörigen vereinbart. Das neue System soll Mitte des kommenden Jahres in Kraft treten und die bis dahin befristete Übergangsregelung ersetzen, mit der Ende November vom Nationalrat der Einsatz illegaler Pfleger straffrei gestellt wurde.

Bezahlungs-Modus noch offen
Rechtsgrundlage für eine Rund um die Uhr Pflege zu Hause soll demnach das Hausangestelltengesetz sein. Wie die Bezahlung abgewickelt werden sollen, ist allerdings noch nicht ausverhandelt. Das soll jedenfalls im Rahmen eines Dienstvertrages geregelt werden.

Hilfsorganisationen eingebunden
Fest steht aber bereits, dass die Hilfsorganisationen bei der Abwicklung der Beschäftigungsverhältnisse behilflich sein sollen. Sie sollen die An- und Abmeldung der pflegenden Hausangestellten sowie die Lohnverrechnung übernehmen. Ebenfalls enthalten in einer disbezüglichen Punktation von Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (V) ist ein Ausbau der mobilen Dienste und der betreuten Wohnmöglichkeiten von behinderten Personen.

Umfassende Pflege-Beratung
Neben der Einstufung in die Pflegestufen durch einen Arzt der Sozialversucherung soll es künftig auch eine umfassende Beratung geben. Pflegefachkräfte sollen dabei nicht nur die zu Pflegenden sondern auch die pflegenden Angehörigen beraten, wie eine optimale Pflege erfolgen kann und welche Möglichkeiten dafür in der betreffenden Region bestehen.

Modulares Ausbildungssystem
Geschaffen werden soll auch eine einheitliche Kompetenzlage für die Sozial- und Gesundheitsberufe. In diesem Zusammenhang ist ein modulares Ausbildungssystem mit hoher Durchlässigkeit und ein Ausbau von Teilzeitangeboten vorgesehen. Abgesehen von der Ausbildung soll im Rahmen der Landesgesundheitsplattformen auch eine besser Abstimmung und Koordination der Pflegeangelegenheiten erfolgen.

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