Der Ministerrat verabschiedete ein neues Maßnahmenpaket. Es beinhaltet u.a. die strafrechtliche Verfolgung von Blut- und Gendoping.
Der Ministerrat hat am Mittwoch den Fahrplan für ein neues umfassendes Maßnahmenpaket im Kampf gegen Doping beschlossen. Laut ÖVP-Sportstaatssekretär Reinhold Lopatka soll das Anti-Doping-Regulativ in zwei Schritten verbessert und den internationalen Vorgaben der Welt-Anti-Doping-Agentur angepasst werden.
Strafrecht verschärft
Noch vor dem Sommer beginnt die erste
Phase der Verschärfung der Anti-Doping-Bestimmungen. "Blut- und
Gendoping sollen strafrechtlich verfolgt werden, weiters wird der Besitz von
Arzneimitteln und Instrumenten, die für Dopingzwecke im Sport verwendet
werden können, strafrechtlich belangt", präzisierte Lopatka.
WADA-Code eingearbeitet
In einem zweiten Schritt wird ab Herbst
die Einarbeitung der internationalen Vorgaben (neuer WADA-Code) und weitere
Maßnahmen zur verstärkten Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Behörden
und Institutionen forciert.
Dafür wird das Anti-Doping Administrations- und Managementsystem (ADAMS) für Athleten des Testpools zum Zweck der Aufenthaltsinformationspflicht eingeführt. Weiters werden Initiativen auf internationaler Ebene zur Verstärkung der Zusammenarbeit u.a. im Internethandel gesetzt.
Rechtshilfe für Sportler
Sportminister Alfred Gusenbauer
will Athleten entsprechende Rechtshilfemechanismen öffnen, weil sie oft
unbewiesenen Anschuldigungen ausgesetzt sind. Im Fall von Verleumdungen, wie
sie möglicherweise als "psychologische Kriegsführung" vor internationalen
Wettkämpfen auftauchen, soll ihnen rechtlich geholfen werden.