ÖVP-Innenministerin Fekter erklärt, dass Flüchtlinge mit laufenden Verfahren kein Antragsrecht nach der neuen Regelung haben.
ÖVP-Innenministerin Maria Fekter hat am Dienstagabend klargestellt, dass auch jene Personen, die vor Mai 2004 ins Land gekommen sind, keinen Antrag auf humanitäres Bleiberecht stellen können, wenn sie derzeit ein laufendes Verfahren haben. In diesem Fall würden auch bei Altfällen ebenso wie bei den Personen, die erst nach Mai 2004 nach Österreich gekommen sind, die Gründe im Verfahren mitgeprüft, so Fekter in der "ZiB2".
Arigona kann kein Bleiberecht beantragen
Für Arigona Zogaj
bedeutet das, dass sie keinen Antrag auf humanitäres Bleiberecht nach der
neuen Regelung stellen kann, weil sie bereits ein laufendes Verfahren hat.
Bei der jungen Kosovarin werden die humanitären Gründe innerhalb dieses
Verfahrens abgewogen. Es kann dabei sowohl zu einer positiven wie auch
negativen Beurteilung kommen.
Trifft maximal 1.500 Altfälle
Eine Einschätzung, wie viele
Personen mit der Neuregelung ein Bleiberecht erhalten könnten, wollte Fekter
nicht abgeben. Aus dem Ministerium hatte es davor geheißen, dass rund 1.500
Fälle zu entscheiden sein würden.