Auf 793,40 Euro

Ausgleichszulage bei Pensionen steigt

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Die Rezeptgebühr wird sich im Jahr 2011 von 5 auf 5,10 Euro erhöhen.

Der Pensionsanpassungsfaktor für das Jahr 2011 wird am heutigen Dienstag vom Ministerrat abgesegnet. Für die Erhöhung der Renten ist der Beschluss nur bedingt von Bedeutung, da die errechneten 1,2 Prozent zur Inflationsabgeltung diesmal nur Beziehern von niedrigeren Pensionen zu Gute kommen. Interessanter ist der von der Pensionskommission errechnete Wert unter anderem für die Ausgleichszulage, die Höchstbeitragsgrundlage oder die Rezeptgebühr.

793,40 Euro
Konkret wird die Ausgleichszulage, quasi die Mindestpension, 2011 für Alleinstehende 793,40 Euro betragen, für Ehepaare 1.189,56 Euro. Heuer lagen die Werte bei 783,89 bzw. 1.175,45 Euro. Von Bedeutung ist die Erhöhung auch, da die Mindestsicherung mit der Ausgleichszulage steigt.

Die monatliche Höchstbeitragsgrundlage kommt im nächsten Jahr bei 4.200 Euro zu liegen, und ist damit um 90 Euro höher als heuer. Die Bemessungsgrundlage für Zeiten der Kindererziehung wird auf 920,34 hochgeschraubt.

Die beitragsbezogenen Werte werden nicht mit dem Anpassungsfaktor, sondern mit der sogenannten Aufwertungszahl angepasst. Demnach beläuft sich die Geringfügigkeitsgrenze im Jahr 2011 auf 374,02 Euro monatlich (derzeit 366,33). Die Rezeptgebühr wird sich im Jahr 2011 von 5 auf 5,10 Euro erhöhen.

Durch Budgetbegleitgesetz geregelt
Die Pensionserhöhung wird im Rahmen der Budgetbegleitgesetze geregelt, nachdem es nicht zu einer allgemeinen Inflationsanpassung kommt. Pensionisten mit einem Bezug bis zu 2.000 Euro brutto bekommen demnach ab 1. Jänner eine Erhöhung um die von der Pensionskommission vorgeschlagenen 1,2 Prozent. Bei darüberliegenden Pensionen wird das Plus geringer ausfallen, ab 2.310 Euro gibt es keine Erhöhung mehr.

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