Zu wenig Geld

AUVA muss Spitalsabteilungen schließen

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Heuer beträgt das Minus der AUVA 25 Mio. Euro und nächstes Jahr 27,5 Millionen. 2008 könnte der Abgang schon auf über 40 Mio. Euro steigen.

Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) droht mittelfristig mit Schließungen von Abteilungen in ihren Unfallkrankenhäusern. Grund dafür ist eine drohende Unterschreitung der gesetzlich vorgeschriebenen finanziellen Rücklagen im Laufe des Jahres 2008.

Brief an Koalitions-Verhandler
AUVA-Obmann Helmut Klomfar hat sich deshalb in Briefen an die Koalitionsverhandler und die Landeshauptleute gewandt. Darin fordert er eine Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, durch die sich die AUVA innerhalb der Sozialversicherung benachteiligt fühlt.

Rücklagen sinken
Die AUVA war 2005 erstmals in ihrer Geschichte ins Minus gerutscht. Heuer wird der Abgang 25 Millionen betragen und nächstes Jahr 27,5 Mio., 2008 könnte er schon auf über 40 Mio. Euro steigen. Die AUVA ist gesetzlich zu knapp 100 Mio. Euro an Rücklagen verpflichtet. "Irgendwann im Jahr 2008" werde man diese unterschreiten, schlägt Klomfar nun Alarm.

Dann müsste man für Investitionen Kredite aufnehmen oder nichts mehr investieren, womit die Spitäler "versandeln" würden. Mittelfristig würde das jedenfalls bedeuten, dass die AUVA "ihre Kapazitäten nicht aufrecht erhalten kann" und Stationen in ihren Spitälern schließen müsste.

Länder in der Pflicht
Langfristig schließt Klomfar auch ein Zusperren eines ganzen Krankenhauses nicht aus. In den Briefen an die Landeshauptleute macht Klomfar nun darauf aufmerksam, dass die AUVA ermächtigt, aber nicht verpflichtet sei, Unfallkrankenhäuser zu führen und es in ihrem Ermessen liege, die Bettenkapazitäten ihrer Häuser selbst festzulegen. "Eine Reduktion dieser Kapazitäten ist dann seitens des Landes aufgrund seines gesetzlichen Versorgungsauftrages zu kompensieren", droht der AUVA-Obmann mit einer Weiterreichung der heißen Kartoffel.

Einzelfallabrechnung statt Pauschalbetrag
In Briefen an die ÖVP-Koalitionsverhandler in Sachen Gesundheit, Maria Rauch-Kallat und Erwin Rasinger, fordert Klomfar eine Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Zuständig ist die AUVA für die Opfer von Arbeitsunfälle. Für jene, die nicht in ihren Unfallspitälern, sondern in anderen Krankenhäusern versorgt werden, zahlt die AUVA einen Pauschalbetrag an die Krankenkassen. Obwohl die Zahl der Behandlungstage in den letzten zehn Jahren um die Hälfte zurückgegangen ist, ist dieser Pauschalbeitrag um 42 Prozent gestiegen. Für 2007 wurde er auf 159 Mio. Euro erhöht. Klomfar fordert nun stattdessen eine Einzelfallabrechnung. In diesem Fall hätte die AUVA nur rund 60 Mio. Euro zu überweisen und würde sich damit rund 100 Mio. pro Jahr sparen.

Geleichstellung
Umgekehrt sind in den Unfallspitälern etwa 88 Prozent der Patienten keine Opfer von Arbeitsunfällen. Die dafür von den Krankenkassen geleisteten Kostenersätze decken die tatsächlichen Kosten aber nur zu rund 25 Prozent ab. Allein dadurch wurde im Jahr 2005 ein Abgang von 116,8 Mio. Euro verursacht. Klomfar fordert deshalb eine Erhöhung dieses Kostenersatzes und eine Gleichstellung der Unfallspitäler mit anderen Krankenhäusern. Zudem will er eine Beteiligung der Länder an der Finanzierung der Unfallspitäler.

Kritik am Hauptverband
Gar nicht gut zu sprechen ist Klomfar in diesem Zusammenhang auch auf den Hauptverband der Sozialversicherungsträger. Dieser sollte auch die Interessen der AUVA vertreten, habe aber bisher nicht einmal die Zahlen der AUVA anerkannt. Klomfar bekräftigte deshalb seine Drohung, aus dem Hauptverband auszutreten. In diesem Fall würde er zum ÖVP-Wirtschaftsbund gehen und ihn um eine Initiative zur Änderung des ASVG bitten. Noch ist es aber nicht so weit. Für Februar ist ein Treffen mit den Spitzen des Hauptverbandes angesetzt, von dem sich Klomfar eine Klärung erhofft.

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