Die Einhaltung der vor rund einem Monat präsentierten Bestimmungen zum Nichtraucher-Schutz soll den Bezirksverwaltungsbehörden obliegen.
Details konnte Sprecher Markus Leithner noch nicht verraten: "Wir sind noch in der Ausarbeitung." Man sei bei den letzten Feinabstimmungen; diese sollten "schnellstmöglich" vonstatten gehen.
Polizei überprüft Lokale nicht
Das Ministerium
widersprach somit einem Bericht der Tageszeitung "Die Presse",
demnach die zuständige Ministerin Andrea Kdolsky (V) die Kontrolle "am
liebsten einem Duett aus Gemeinde-Wachbehörden und Polizei überlassen"
würde. Laut dem Ministerium sind aber weder den Gemeinde-Wachbehörden noch
der Polizei im Tabakgesetz Vollzugsaufgaben überantwortet: "Daher
erfolgen durch diese auch keine Überprüfungen in Räumen öffentlicher Orte
und damit auch nicht in Lokalen."
Baldiger Gesetzesentwurf
Eine Änderung der Kompetenzen sei nicht
angedacht: "Die Vollziehung des Tabakgesetzes erfolgt im Wege der dafür
zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden." Ob es einen
Gesetzesentwurf noch "diese Woche oder nächste" geben wird,
konnte der Sprecher ebenso noch nicht sagen.
Wer kontrolliert Lokalgröße?
Nach den neuen
Bestimmungen besteht für Gaststätten bis 50 Quadratmetern Wahlmöglichkeit.
Bei Ein-Raum-Lokalen bis zu 80 Quadratmetern darf der Inhaber das Qualmen
erlauben, wenn er nachweisen kann, dass eine Abtrennung aus rechtlichen
Gründen "im Rahmen der Änderung der Betriebsanlage"
nicht möglich ist. Nach dem Bericht der "Presse" soll die
Kontrolle die Baupolizei übernehmen - seitens des Ministeriums gab es auch
dazu noch keine Auskunft.