Streit um Doku

Behörde: ORF verbreitete einseitige Hamas-Sichtweise

Schwere Schlappe für den ORF: Die Medienbehörde KommAustria stellt fest, dass die ORF Gaza-Berichterstattung einseitig war und wichtige Hintergründe zu Protagonisten einfach verschwieg. Das berichtet die "Presse" online.

Wien. Der ORF steht unter Druck, doch diesmal geht es nicht um Gehälter oder Chats, sondern um den Kern des Journalismus: die Objektivität. Der Fall rund um eine "Weltjournal"-Sendung vom 4. September 2024 über den Gaza-Krieg schlägt weiter hohe Wellen. Die Israelitische Kultusgemeinde (IKG) hatte sich massiv über den Film "Hölle auf Erden" beschwert, der ein verzerrtes Bild des Gaza-Konflikts gezeichnet haben soll – oe24 berichtete. Nun gibt die Medienbehörde KommAustria der Kritik in wesentlichen Punkten recht und bescheinigt dem Sender beim Objektivitätsgebot einen klaren Verstoß gegen das ORF-Gesetz, wie die "Presse" unter Berufung auf den KommAustria-Bescheid berichtet.

In dem Beitrag wurden unter anderem blutüberströmte Kinder gezeigt, ein Angriff auf einen Flüchtlingskonvoi und im Hintergrund hört man Redeausschnitte israelischer Politiker, die zur Zerstörung aufrufen. Vor allem eine junge Journalistin und ein Arzt fungieren als Chronisten des Geschehens. Die IKG kritisiert etwa, dass im Beitrag suggeriert werde, dass der Flüchtlingskonvoi von der israelischen Armee unter Beschuss genommen worden sei – wofür es bis heute keine Belege gibt. Laut KommAustria-Bescheid fehle bei der "nicht weiter substantiierten Behauptung", Israel habe einen Flüchtlingskonvoi angegriffen, die israelische Sichtweise.

Protagonistin ist Hamas-Sympathisantin

Außerdem sei bei der Journalistin Hind Khoudary den Zuschauern verschwiegen worden, dass sie offen Sympathien für die Hamas zeigt und das Existenzrecht Israels ablehnt. Laut KommAustria entstand dadurch ein völlig falscher Eindruck.

Die Presse zitiert aus dem Bescheid, dass es in der betreffenden "Weltjournal"-Sendung "Auslassungen" und "fehlende Kontextualisierung der durch die Sendung führenden Protagonistin Hind Khoudary hinsichtlich ihrer öffentlich geäußerten Sympathie für die Hamas und ihrer Ablehnung des Existenzrechts des Staates Israel" gebe. Damit sei "ein verzerrter Eindruck für den Zuschauer entstanden". Eine Erklärung "hätte dazu geführt, dem Zuschauer eine korrekte Einordnung ihrer Sichtweise zu ermöglichen".

Übersetzungsfehler

Auch bei der Sprachwahl patzte der Sender: Die ORF-Übersetzung von "Jude" zu "Israeli" verzerre den Eindruck des Gesprochenen, sie "verschleiert Antisemitismus". Außerdem sei es laut Behörde "geradezu zynisch", wie die Terroristen-Sympathiebekundungen Khoudarys vom ORF verteidigt werden. Die Kritik an den IKG-Belegen wird nicht geteilt. 

Rechtsstreit geht in nächste Runde

Für die IKG-Spitze rund um Präsident Oskar Deutsch ist der Bescheid ein "ganz wichtiger Erfolg". Er sagt, dass in der ORF-Sendung "Hetze gegen Israel und Juden verbreitet" wurde und Deutsch betont, dass beim ORF seriöse Journalisten berichten würden, deren Arbeit verdiene es nicht, "durch solche Sendungen beschädigt zu werden".

Der ORF hat die Vorwürfe im Verfahren lange abgestritten und mit laut IKG "absurden Argumenten" verteidigt. Eine Richtigstellung im TV ist zwar vorgesehen, wird aber wohl noch auf sich warten lassen. Da beide Seiten Beschwerde eingelegt haben, wandert der Fall nun vor das Bundesverwaltungsgericht. Damit bleibt die ORF Gaza-Berichterstattung weiterhin ein Fall für die Justiz.

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