Wer böllert, der zahlt. Bürgermeister sollen heuer keine Sondergenehmigung erteilen. Was in zwei Tagen erlaubt und verboten ist.
Ruhiger Jahreswechsel? Silvesterpartys sind heuer behördlich abgesagt – Corona sei Dank. Es gibt für die große Partynacht keine Ausnahmen zu den geltenden Ausgangsbeschränkungen. Zwischen 20.00 und 6.00 Uhr muss auch am 31. Dezember
1. Jänner jeder bei sich zu Hause sein. Missachtungen dieser Regel werden hart bestraft.
Verkauf läuft
Auch verboten: Böller- und Raketen-Zünden im Ortsgebiet. Dennoch verkaufen viele Händler entweder im Shop oder auf ihrem Parkplatz die Kracher. Wer trotzdem böllert, dem drohen hohe Geldstrafen:
- Bis zu 10.000 Euro (oder eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen) für Produzenten oder Händler, die Bestimmungen missachten.
- Maximal 3.600 Euro für Feiernde, die es trotzdem krachen lassen.
Was ist genau verboten?
Im Ortsgebiet dürfen keine „pyrotechnischen Gegenstände“ der Kategorie F2 oder höher abgeschossen werden. Das heißt: Erlaubt sind nur Knallerbsen, Tischfeuerwerke, Wunderkerzen – alles, was im Inneren von Gebäuden verwendet werden kann.
Erlaubt:
- Knallerbsen
- Tischfeuerwerke
- Wunderkerzen
Nach dem Gesetz könnte der Bürgermeister für Silvester eine Ausnahme für das Ortsgebiet erlauben.
Jedoch: ÖVP-Innenminister Karl Nehammer und Gemeindebundpräsident Alfred Riedl haben dazu aufgerufen, zu Silvester auf Feuerwerke sogar außerhalb des Ortsgebietes zu verzichten.
Die Polizei patrouilliert zum Jahreswechsel
„Die Polizei wird zum Jahreswechsel verstärkt präsent sein und auch die Einhaltung der Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes überwachen“, sagt Minister Nehammer. Knapp 4.000 Beamte sind die ganze Nacht im Einsatz.