Einiges an Kritik, aber kaum Zweifel bezüglich der Verfassungskonformität hat ein Expertenhearing zum neuen Bleiberecht gebracht.
Bei der Befragung im Innenausschuss betonte der Leiter des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt, Georg Lienbacher, dass der neue Vorschlag des Innenministeriums "im Großen und Ganzen" nicht auf verfassungsrechtliche Bedenken stoße.
Altfälle neu geregelt
Der VfGH hatte den bisherigen Modus
beim humanitären Bleiberecht gekippt. Die Höchstrichter hatten ihre Bedenken
an einer Regelung festgemacht, wonach der Aufenthalt nur von Amtswegen
erteilt werden kann. Das heißt, es gab kein formales Antragsrecht, der
Zuwanderer war auf den Goodwill der Behörden angewiesen. Im nunmehrigen
Gesetzesvorschlag ist vorgesehen, dass bei Altfällen (bis Mai 2004) eine
eigene Antragsmöglichkeit besteht und bei jüngeren Fällen der humanitäre
Aspekt im regulären Verfahren mitgeprüft wird.
Experten skeptisch
Während der Verfassungsdienst nunmehr
eigentlich keine Probleme mehr erkennt, ist der Verfassungsrechtler
Bernd-Christian Funk ein wenig skeptischer. Auch er sieht im Wesentlichen
eine Verfassungskonformität gegeben, meint aber, dass entscheidend sein
werde, wie die Regelungen angewandt werden. Funk kritisiert, dass die Texte
im Gesetz unübersichtlicher geworden sind, wodurch die Konfliktfälle wohl
weiter ansteigen würden.
Patenregelung "totes Recht"
Kritik Funks gab es auch an
der Patenregelung, die bei jenen Fällen zur Anwendung kommt, die sich selbst
nicht erhalten können. Durch die großen Pflichten, die den "Paten"
aufgebürdet würden wie etwa der Verpflichtung für eine volle
Krankenversicherung, handle es sich von vornherein um "totes Recht". Auch
der von der Arbeiterkammer entsandte Experte Christoph Klein sieht die
vorgesehene Regelung als teilweise "überzogen" an, zum Beispiel, dass der
"Pate" auch die Kosten der Abschiebung zu tragen habe.