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Bohrn Mena Klagsflut: 1. FPÖ-Politiker veröffentlicht Urteil

Der FPÖ-Generalsekretär und ranghohes Mitglied im Landtagsklub in Tirol musste nach der Klage von Bohrn Mena auf Facebook Konsequenzen ziehen. Parteikollegen drohen sogar höhere Geldstrafen.

"Rassistische und vulgär-fäkale Beschimpfungen“ gegen den Polit-Aktivisten und oe24-Kommentator Sebastian Bohrn Mena, teils auch gegen dessen Frau, haben jetzt ein gerichtliches Nachspiel. 

Erster FPÖ-Politiker betroffen

Patrick Haslwanter ist Mitglied des FPÖ-Landtagsklubs und Generalsekretär in Tirol. Zudem ist Haslwanter im Vorstand der Arbeiterkammer. Weil er auf seinem Facebook-Account ein Video von Bohrn Mena veröffentlicht hat (mit den Worten, dass Bohrn Mena "seine wirren Gedanken in der Öffentlichkeit" teile).

Die Nummer 2 der FPÖ betreibt eine Facebook-Seite mit über 29.000 Followern, erreicht mit seinen Beiträgen also regelmäßig hunderttausende Menschen. In mehreren Postings hat er sich bereits mit Veronika & Sebastian Bohrn Mena beschäftigt und dabei entgegen der von ihm öffentlich geposteten Nutzungsregeln nicht beachtet, dass sich darunter dutzende Hasskommentare sammelten.

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Haslwanter musste Posting teilen.

© facebook
 

Auf Facebook Mitteilung zu medienrechtlichem Verfahren 

Patrick Haslwanter muss auf seiner Facebook-Seite eine Mitteilung zum medienrechtlichen Verfahren veröffentlichen. Das Landesgericht Innsbruck hat einem entsprechenden Antrag von Sebastian Bohrn Mena stattgegeben. Anlass waren Hassnachrichten, die sowohl 2021 als auch 2025 gepostet wurden.

Trotz seiner öffentlich geposteten Nutzungsregeln, die einen „respektvollen Umgang“ fordern, fanden sich auf seiner Seite laut Angaben der Bohrn Menas dutzende Kommentare mit rassistischen Beleidigungen und sogar Gewaltfantasien – unter anderem Aufrufe zur „Sterbehilfe“ gegen Bohrn Mena.

Beispiele der Hasskommentare (Fehler im Original)

"Sterbehilfe ist ja jt erlaubt!!
 Bitte kann ihm wer helfen???!!!!!"

"Du Arschloch für dich nehme ich sogar eine Vorstrafe in kauf"

Der Fall Haslwanter ist wie Bohrn Mena gegenüber oe24 sagte, nicht der einzige. Parallel laufen weitere Verfahren gegen hochrangige FPÖ-Politiker, darunter der steirische Landeshauptmann und FPÖ-Landeschef Mario Kunasek, der Wiener FPÖ-Chef Dominik Nepp sowie FPÖ-Nationalratsabgeordneter und Sicherheitssprecher Gernot Darmann. Auch auf deren öffentlichen Facebook-Seiten seien strafrechtlich relevante Kommentare dokumentiert worden. 

„Sterbehilfe ist ja jetzt erlaubt, bitte kann ihm wer helfen?“ – „Der bettelt um Morddrohungen“ oder „Der Chilene soll seine schirche Pappen halten und kuschen“ sind nur ein kleiner Auszug von dem, was auf großen FPÖ-Seiten über Bohrn Mena zu lesen ist.  

Haslwanter oder die FPÖ Tirol haben auf oe24-Anfrage noch nicht reagiert. 

„Schärfstes Schwert“ 

Dazu Rechtsanwalt Dr. Robert Kerschbaumer: „Zwar besteht keine rechtliche Pflicht, Kommentare auf dem eigenen Profil ohne konkreten Anlass zu überwachen. Ein Politiker jedoch, der sich selbst öffentlich Regeln für einen respektvollen Umgang auferlegt, übernimmt damit eine besondere moralische Verantwortung. Ein gerichtlicher Veröffentlichungsauftrag gilt im Medienrecht zurecht als schärfstes Schwert, weil er erheblich in die Meinungsäußerungsfreiheit eingreift. Dass es hier zu diesem drastischen Mittel kommen musste, verdeutlicht das Versagen eines politischen Mandatsträgers, der die von ihm selbst proklamierten moralischen Standards missachtet hat."

„Erziehung zu Diskussionskultur“ 

Die großen Seitenbetreiber könnten vom Gericht aufgefordert werden, Widerrufe zu veröffentlichen. „Sie müssen nichts zahlen, aber es ist ein Reputationsschaden“, sagt Bohrn Menas Anwalt. Passiert ist das bereits einem hohen Tiroler Landtagsabgeordneten der FPÖ.

„Weitere Urteile werden folgen.“ Die Debatte im Netz „sei in der Steinzeit“, meint der Anwalt. „Die Leute glauben, sie können einem mit dem ungewaschenen Arsch ins Gesicht springen.“ Auch Bohrn Mena betrachtet die Klagswelle als „Erziehung zu Diskussionskultur.“ 

Neben Medienrecht auch Privatanklagen und Zivilklagen

Der Anwalt hat im Auftrag des Ehepaars medienrechtliche Anträge auf Löschung und Urteilsveröffentlichung gegen die FPÖ-Seitenbetreiber eingebracht, gegen ausgewählte FPÖ-Funktionäre wurden zusätzlich Privatanklagen und Zivilklagen eingebracht. Diese Privatklagen können rund 3 bis 7.000 Euro pro Fall kosten. Und teils gibt es mehrere Fälle. Es wird also für einige richtig teuer.

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