Strafvollzug

Brandstetter will Fußfessel ausweiten

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Justizminister: Elektronischer Hausarrest schon ab 18 Monaten Reststrafe

Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) plant eine größere Reform des Strafvollzuges. Konkret kündigt der ÖVP-Minister im "Standard" (Donnerstag-Ausgabe) an, einzelne Gefängnisstandorte zu überdenken. Den Einsatz der elektronischen Fußfessel will Brandstetter ausweiten. Bei der lange erwarteten Reform des Maßnahmenvollzuges für geistig abnorme Rechtsbrecher soll es keine höheren Hürden geben.

Derzeit können Häftlinge erst ab einer Reststrafe von zwölf Monaten in den elektronisch überwachten Hausarrest entlassen werden. Brandstetter will die Grenze auf 18 Monate ausweiten und die Fußfessel auch für jede andere Form der Haftunterbrechung vorschlagen - etwa für die Jobsuche gegen Ende der Strafzeit.

Höhere Hürden für den Maßnahmenvollzug schließt Brandstetter aus: "Es muss sich also um Taten handeln, auf die mehr als ein Jahr Freiheitsstrafe steht." Allerdings bekräftigt der Minister, drei "forensisch-therapeutische Zentren" für psychisch beeinträchtigte Insassen schaffen zu wollen. Dafür will er "Tabula rasa" bei den Gefängnisstandorten machen, nicht mehr benötigte Haftanstalten schließen und neue bauen. Eine entsprechende "Standortstudie" soll bis Jahresende vorliegen. Sollte das Innenministerium Grünes Licht geben, will er auch das skandalumwitterte Schubhaftzentrum Vordernberg miteinbeziehen.

 

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