In einem Schnellverfahren wird die Polizei in Büros, Shops und Öffis eingesetzt.
Außer den Bezirksverwaltungsbehörden soll künftig auch ausdrücklich die Polizei die Einhaltung von Corona-Auflagen vor Ort kontrollieren dürfen, und zwar konkret in Betriebsstätten, Arbeitsorten, Verkehrsmitteln und „bestimmten Orten“. Das geht aus dem neuen Gesetzesantrag von ÖVP und Grünen hervor, der am Dienstag im Gesundheitsausschuss behandelt wurde.
Von den Kontrollen nicht umfasst ist der private Wohnbereich, dieser ist von der Definition der „bestimmten Orte“ laut Maßnahmengesetz ausgenommen.
Polizei setzt eher auf Dialog denn auf Strafe
Seit Inkrafttreten des zweiten harten Lockdowns vor zwei Wochen am 17. November hat die Polizei österreichweit insgesamt 4.164 Anzeigen und Organmandate wegen Verstößen gegen die Corona-Bestimmungen gelegt. „Die Polizistinnen und Polizisten berichten mir von einer hohen Akzeptanz für die notwendigen Corona-Beschränkungen“, sagte Innenminister Karl Nehammer (ÖVP). Konkret waren es 3.072 Anzeigen und 1.037 Organmandate nach dem Covid-19-Maßnahmengesetz sowie 55 Organmandate nach dem Epidemiegesetz.