Osterverkehr

Das kosten Verkehrsdelikte im Ausland

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Seit 1. März müssen österreichische Autofahrer damit rechnen, dass Verkehrsübertretungen in einem EU-Land auch von heimischen Behörden kassiert werden können.

Besonders Alkohol am Steuer wird streng geahndet. In Spanien droht betrunkenen Rasern in schweren Fällen eine Haftstrafe von drei Monaten oder mehr. Auch Italien hat seine Strafen verschärft (500 Euro bei 0,5 Promille), kontrolliert zudem verstärkt die Blutwerte. Und in Tschechien gilt: 0,0 Promille und 1.000 Euro Strafe bei Verstoß. Luxemburg hingegen setzte die Promillegrenze von 0,8 auf 0,5 herab.

Nach wie vor sind die Strafen für Alkoholfahrten in Skandinavien am höchsten: in Schweden mindestens 30 Tagessätze (also abhängig vom Gehalt), in Dänemark bis zu einem Monatsverdienst. Bei Tempoverstößen langt Norwegen am kräftigsten zu (ab 395 Euro), außerdem bei Rotlicht- und Überholverstoß (660 Euro) und Parkvergehen (90 Euro).

Sonder-Abkommen mit Deutschland
"Wichtig dabei ist zu wissen, dass das mit Deutschland geltende Amts- und Rechtshilfeabkommen weiterhin gilt. Konkret bedeutet dies, dass in Deutschland schon Verkehrsstrafen ab 25 Euro daheim eingetrieben werden können", sagte Herbert Grundtner, geschäftsführender Vizepräsident des ARBÖ. In allen anderen EU-Staaten betrifft das Verkehrsstrafen ab 70 Euro.

Inkassobüros trieben Strafen ein
Bisher war es so, dass die aus EU-Staaten kommenden Zahlungsaufforderungen wegen Verkehrsdelikten (meist Temposünden) von den heimischen Behörden nicht eingetrieben werden durften. Manche Staaten, etwa Italien, schickten bisher den Österreichern private Inkassobüros auf den Hals, wenn Parkstrafen oder Mauten nicht oder nicht ausreichend bezahlt worden waren. Bisher gab es aber dafür keine rechtliche Grundlage, diese offenen Rechnungen im Falle des Falles auch in Österreich eintreiben zu dürfen.

Es können Rechtsmittel eingelegt werden
Betroffene Verkehrssünder können entscheiden, ob sie die Strafe bezahlen oder dagegen ein Rechtsmittel ergreifen wollen. Zu einer Vollstreckung durch die heimische Behörde kommt es erst dann, wenn nicht bezahlt wurde und die Rechtsmittelfrist abgelaufen ist oder wenn man durch alle Instanzen hindurch erfolglos dagegen gekämpft hat.

Tipp: Nicht sofort zahlen
Der ARBÖ rät: Wer aus dem Ausland ein Schreiben in ausländischer Sprache erhält, kann auf der Website www.bmaa.gv.at nützliche, länderspezifische Adressen der österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland finden. "Österreichs Behörden im Ausland sind ja verpflichtet, jene Österreicher zu unterstützten, die mit ausländischen Behörden Probleme haben", erklärte Grundtner. Den seit März 2007 geltende EU-Rahmenbeschluss müssen alle EU-Staaten umsetzen.

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