Im neuen Schuljahr gibt die Corona-Ampel den Ton an: Wien startet am Montag „gelb“.
Nach dem Corona-Shutdown und den anschließenden Sommerferien beginnt nach etwa einem halben Jahr am Montag für rund 500.000 Schüler in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland (der Rest Österreichs folgt eine Woche später) wieder der normale Unterricht.
Wobei: So ganz normal, im Vergleich zur Prä-Corona-Zeit, wird das Leben an den rund 5.000 Schulen in Österreich wohl nicht werden.
"Grüner" Start in Niederösterreich und Burgenland
Ampel-Diktat. Wichtigstes Utensil für Schüler, Eltern und Lehrer wird in diesem Semester die Corona-Ampel werden. Danach richtet sich der Schulbetrieb doch erheblich. Je nach Farbe (Grün, Gelb, Rot) kann es zu Einschränkungen bis hin zur Schulschließung kommen. Niederösterreich und das Burgenland etwa starten am Montag mit der Ampelfarbe Grün ins neue Schuljahr.
Unterrichtsminister Heinz Faßmann: „Das bedeutet, die gängigen Hygieneregeln werden eingehalten, die Klassen werden regelmäßig gelüftet, möglichst viel Unterricht ins Freie verlegt.“
In Wiener Schulen gilt die erste Warnstufe Gelb
Etwas anders die Situation in Wien, wo die Farbe Gelb vorherrscht: „Hier wird zusätzlich im Eingangsbereich und in den Gängen Maske getragen. Der Sport- und Musikunterricht findet unter besonderen Hygienemaßnahmen statt. Im Unterricht oder auf dem Pausenhof muss keine Maske getragen werden.“
Brief an die Eltern. Für Eltern Wiener Schüler flatterte diese Woche ein Brief mit einer „To do“-Anleitung zum Schulstart ins Haus. ÖSTERREICH hat daraus die wichtigsten Fragen zum Schulstart gefiltert.
Klar ist: Auch im neuen Schuljahr sind die Eltern gefordert – sei es, ihre Kinder regelmäßig auf erhöhte Temperatur zu messen (bei 37,5 Grad sollte das Kind zu Hause bleiben) oder ihnen die Maske für den Schulbesuch zu kaufen.
Der Corona-Schulguide: Das gilt es im neuen Schuljahr zu beachten
ÖSTERREICH beantwortet die wichtigsten Fragen zum heiklen Start in das neue Schuljahr.
1. Wann muss eine Maske getragen werden?
Das kommt auf die „Ampelschaltung“ an. Bei Grün überhaupt nicht, ab Gelb außerhalb der eigenen Klasse. Im Unterricht selbst muss generell nie Maske getragen werden.
2. Wie erfahre ich, welche Ampelfarbe für die Schule meines Kindes gilt?
Die Schulen werden die Ampelfarbe auf der Homepage und gut sichtbar im Eingangsbereich anzeigen.
3. Was passiert bei einer roten Ampel?
Dann wird auf Distance Learning umgestellt. An den Volksschulen, AHS-Unterstufen, Mittelschulen, Sonderschulen und Polys gibt es aber eine Art Notbetrieb in Kleingruppen und mit Lernstationen. Dabei ist verpflichtend in der ganzen Schule ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
4. Dürfen Eltern ihre Kinder am ersten Schultag in das Schulhaus begleiten?
Im Sinne eines normalen Regelbetriebes soll es prinzipiell möglich sein, dass Eltern ihre Kinder begleiten.
5. Dürfen Schüler Kontakt mit Schülern anderer Klassen haben?
Das soll weitgehend vermieden werden: Schülergruppen sollen so konstant wie möglich im selben Verband bleiben. Das bedeutet, dass es in den Pausen zu keiner starken Durchmischung kommen soll.
6. Was passiert bei einem Covid- Verdachtsfall an einer Schule?
Das Gleiche wie bisher: Die jeweilige Schule muss diesen bei der Gesundheitsbehörde anzeigen. Bis zu deren Entscheidung über das weitere Vorgehen wird der betroffene Schüler in einem getrennten Raum abgesondert und beaufsichtigt.
7. Sind Schulveranstaltungen wie Lehrausgänge oder Skikurse erlaubt?
Nach derzeitigem Stand grundsätzlich schon. Allerdings wird den Schulen empfohlen, etwa bei der Planung von Skikursen günstige Stornomöglichkeiten bzw. Umbuchungen zu vereinbaren. Die Schulleiter sollen auch eine Risikoanalyse erstellen. Außerdem werden ab der Ampelfarbe Orange Schulveranstaltungen wieder untersagt.
8. Wie sieht es im heurigen Schuljahr mit Elternabenden aus?
Zu Beratungen und Beschlussfassungen von Konferenzen, Kommissionen und schulpartnerschaftlichen Gremien kann eingeladen werden und diese können – abhängig von der Ampelfarbe – als Präsenzsitzungen, jedenfalls aber immer auch auf elektronischem Wege, durchgeführt werden.
9. Finden Sprechtage statt?
Situationen, in denen sich – abgesehen vom Unterricht – sehr viele Personen gleichzeitig im Schulgebäude aufhalten, sollten vermieden werden. Die Möglichkeiten digital bzw. telefonisch in Austausch zu bleiben, sollen daher verstärkt genutzt werden.
10. Kann ich mein Kind im kommenden Schuljahr vom Unterricht in der Schule abmelden?
Für SchülerInnen, für die – auch wenn sie nicht zu einer vordefinierten Risikogruppe gehören – der Schulbesuch bei steigenden Infektionszahlen eine besondere psychische Belastung darstellt oder die mit einer Person aus der Risikogruppe im selben Haushalt leben, ist das möglich. Gegen Vorlage eines ärztlichen Attests können diese SchülerInnen vom Präsenzunterricht befreit werden.