Belvedere wusste nichts von Übersiedlung in SP-Zentrale. Drozda „bedauert Fehler“.
In den Regierungsparteien ist die Aufregung über Thomas Drozda groß. Wie berichtet, hatte der heutige SPÖ-Bundesgeschäftsführer als Kulturminister im Juni 2016 das Gemälde „Im Raum drinnen II“ von Kurt Kocherscheidt vom Belvedere erhalten und dieses Bild plötzlich in der SPÖ-Zentrale in Wien aufgestellt.
Der Vertrag – der ÖSTERREICH vorliegt – lief freilich zwischen dem Museum und dem Kanzleramt. Ein Vertrag, der offiziell bis heute offenbar nicht aufgekündigt wurde.
Das Belvedere erklärt nun, dass es den Wechsel vom Kanzleramt ins Parlament – Drozda schied am 18. Dezember 2017 als Minister aus, das Bild wurde am 12. Dezember ins Parlament transportiert – genehmigt hatte. Nicht genehmigt wurde allerdings die Übersiedlung in die SPÖ-Bundesgeschäftsstelle in der Löwelstraße. Drozda selbst „bedauert“ nun „diesen Fehler“. Am Mittwoch werde das Gemälde retourniert. Das Belvedere hatte übrigens den SP-Manager bereits im Sommer ersucht, das Gemälde „in absehbarer Zeit“ zurückzugeben.
Der Leih-Vertrag
ÖVP sieht Rendi-Wagner in Causa Drozda "gefordert"
Ist die Affäre mit der Rückgabe ausgestanden? Kaum. ÖVP-Justizsprecherin Michaela Steinacker echauffierte sich gestern, dass Drozda ein 19.000-Euro-Gemälde, das „im Eigentum der Republik ist, ohne Genehmigung in die SPÖ-Zentrale mitgenommen“ habe.
Er habe sich „über Verträge hinweggesetzt“, sagt Steinacker und sieht nun die designierte SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner „gefordert. Sie muss Konsequenzen ziehen“. In Koalitionskreisen werden, laut Insidern, auch „rechtliche Schritte“ gegen Drozda geprüft.
Blaue ätzen hinter vorgehaltener Hand über „Protzda“ und mokieren sich, dass der neue starke Mann der Roten „auch noch vor diesem Bild posiert“ hätte. In der SPÖ hält sich die Begeisterung über den jüngsten Fall Drozda auch in Grenzen. Auf die Affäre hatten just Parteifreunde aufmerksam gemacht.
Rechnungshof kritisiert Leihgaben an Politik: Jedes 10. Bild verschwunden
Museen verleihen Kunstwerke seit Jahren an Amtsräume (etwa Ministerien), Hörsäle oder auch Krankenhäuser. Entscheidend für diese Leihgabe ist freilich der öffentliche Charakter – die Bilder müssen zugänglich sein.
Der Rechnungshof kritisiert diese Praxis der Leihgaben seit Jahren. Rund ein Zehntel der Leihgaben von vier Landesmuseen waren 2011 etwa verschwunden.