In der Affäre um die Sekretariatszulagen von H.-P. Martin hat die Justiz ihren Vorhabensbericht fixiert.
Schon seit einem Jahr beschäftigt sich die Wiener Justiz mit dem Betrugsverdacht gegen den EU-Abgeordneten Hans-Peter Martin. Nun ist eine Anklage wegen Betrugsverdachts möglich. Seit Kurzem befinden sich die Ermittlungen in einer neuen Phase: Die Staatsanwaltschaft hat ihren Vorhabensbericht an das Justizministerium geschickt, wie Sprecher Gerhard Jarosch gestern gegenüber ÖSTERREICH bestätigte.
Sekretariatszulage
Die Affäre dreht sich um angebliche
Unregelmäßigkeiten bei der von Martin verwendeten Sekretariatszulage. Die
EU-Betrugsbekämpfer von Olaf wollen hier einen Schaden von 190.000 Euro
entdeckt haben. Zuletzt forderte das Europa-Parlament eine Summe von 163.000
Euro zurück.
Anklage droht
Der geheime Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft
wird derzeit vom Justizministerium geprüft. Möglich wäre etwa eine
Anklageerhebung wegen Betrugsverdachts. Zudem könnte beim EU-Parlament die
Auslieferung Martins beantragt werden, damit er einvernommen werden kann.
Derzeit wird der Brüsseler Abgeordnete von seiner parlamentarischen
Immunität geschützt. Im Raum steht auch eine Einstellung des Verfahrens, für
Martin gilt die Unschuldsvermutung.
Formfehler?
Der Vorarlberger dementiert alle Vorwürfe und räumte
bisher nur „Formfehler“ ein, für die aber seine Kontenbetreuer
verantwortlich gewesen seien. Martin klagt gegen die Rückzahlungsforderungen
vor dem EU-Gerichtshof.