Verfassungsministerin will Umsetzung von VfGH-Entscheid.
Wien. Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) fordert Wien auf, die Mindestsicherung zu korrigieren. Damit bezieht sie sich in einer schriftlichen Stellungnahme darauf, dass die entsprechenden Vorgaben des VfGH in der Bundeshauptstadt noch nicht umgesetzt seien. Anlass für Edtstadlers Äußerung ist, dass Wiens Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) zuletzt kritisiert hatte, dass die ÖVP Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs nicht ernst nehme.
Die Vorgeschichte liegt einige Jahre zurück. Die türkis-blaue Koalition hatte eine deutliche Verschlechterung der Mindestsicherung beschlossen, die vom Höchstgericht allerdings im Dezember 2019 in ihren Kernpunkten gekippt wurde. Unter anderem störte den VfGH, dass die geplanten Höchstsätze für Kinder eine "sachlich nicht gerechtfertigte und daher verfassungswidrige Schlechterstellung von Mehrkindfamilien" darstellten. Auch dass für den vollen Bezug entsprechende Deutsch- oder Englisch-Kenntnisse nötig sein sollten, wurde als verfassungswidrig aufgehoben.
Verschärfungen bei der Mindestsicherung
Einige der Verschärfungen bei der nun Sozialhilfe genannten Mindestsicherung blieben jedoch bestehen und mussten von den Ländern auch vollzogen werden. Dass Wien sich nicht in die Richtung bewegte, ärgerte vor allem die Freiheitlichen, die sogar eine Verfassungsklage erwogen. Unter anderem will man bei der FPÖ Kürzungen der Leistung bei "Integrationsverweigerung" und dass erst nach fünf Jahren Aufenthalt ein Recht auf Bezug entsteht.
Nun bringt sich auch die Verfassungsministerin ein. Wien weigere sich seit über einem Jahr, die Wiener Mindestsicherungs-Gesetzgebung verfassungskonform umzusetzen. Vor dem Hintergrund dieser Tatsache erwecke die Kritik des Wiener Bürgermeisters an der Bundesregierung den Eindruck eines sehr selektiven Rechtsverständnisses und wirke "schlicht unglaubwürdig". Edtstadler fordert Ludwig auf, "diesen Missstand schnellstmöglich zu beseitigen und, wie er selbst gefordert hat, die Institutionen unserer Republik zu achten".