Uni-Gesetz

Einigkeit über neue Studien-Eingangsphase

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Neues Auswahlverfahren ist fix, Details müsse noch verhandelt werden.

Ab dem Wintersemester 2011/12 sollen die Universitäten ihm Rahmen der neuen Studieneingangsphasen (STEP) ihre Studenten auswählen können. Darin sind sich Wissenschaftsministerin Beatrix Karl (V) und Unterrichtsministerin Claudia Schmied (S) einig, auch wenn die Details noch nicht ausverhandelt sind. "Punktuelle KO-Prüfungen" am Ende der STEP werde es "mit der Sozialdemokratie" jedenfalls nicht geben, betonte Schmied. "Das wollen wir in diesem Sinne auch nicht", hieß es dazu aus Karls Büro.

Prüfungen "selbstverständlich"
Dass die Aufnahme im Rahmen von Prüfungen entschieden wird, ist für Schmied "selbstverständlich", "das ist generell an den Unis so". Das Scheitern an einer einzelnen Prüfung am Ende der STEP dürfe aber nicht darüber entscheiden, ob man weiterstudieren kann.

Andere Varianten?
Im Wissenschaftsministerium hält man mehrere Varianten für möglich: So habe sich das mehrstufige Auswahlverfahren (schulische Leistungen in ausgewählten Fächern, "berufsqualifizierende Vorleistungen" wie etwa Schnuppertage beim Tierarzt, Motivationsschreiben, Eignungstest, Auswahlgespräche) etwa an der Veterinärmedizinischen Uni (Vetmed) bewährt. An einem Standort wie der Wirtschaftsuniversität (WU) mit 7.000 Studienanfängern sei ein solches Verfahren hingegen unrealistisch. Die konkrete Umsetzung sollen aber laut Wissenschaftsministerium ohnehin die Unis innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Rahmens selbst entscheiden.

Ungeklärt
Ebenfalls ungeklärt ist noch die Frage, ob alle, die das Auswahlverfahren bestehen, danach einen Studienplatz bekommen. Während Karl sich in bestimmten Bereichen eine Beschränkung vorstellen kann, ist für Schmied klar, dass "tatsächlich alle einen Studienplatz bekommen müssen". Eine Verhandlungsrunde zwischen den Ministerinnen hat es noch nicht gegeben - derzeit laufen die Gespräche auf Ebene der Wissenschaftssprecherinnen. Bis Ende des Jahres soll eine Regelung stehen.

Ursprünglich sollte die STEP, wie sie in der Novelle des Universitätsgesetzes (UG) 2009 festgeschrieben war, lediglich der Orientierung der Studenten dienen. Auswahlverfahren waren ihnen darin nicht erlaubt. Anstelle dieser Regelung soll nun gleich die STEP neu eingeführt werden.

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