Der ÖVP geht die angekündigte Anhebung des Pensionsalters bei den ÖBB nicht schnell genug.
Der ÖVP geht die von Verkehrsministerin Doris Bures (SPÖ) angekündigte Anhebung des Pensionsalters bei den ÖBB nicht schnell genug. "Das Tempo ist selbst für die ÖBB zu langsam", kritisierte Staatssekretär Reinhold Lopatka (ÖVP) am Dienstag vor dem Ministerrat. Sein SP-Kollege Andreas Schieder ist mit der Ankündigung seiner Parteikollegin dagegen zufrieden und will nun abwarten, wie sich die internen Reformen auf das ÖBB-Pensionssystem auswirken. Gesetzliche Eingriffe hält er dagegen in das Pensionssystem der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) für möglich.
Um ein Jahr anheben
Bures bekräftigte vor der Regierungssitzung
ihren Plan, das Pensionsantrittsalter der Eisenbahner von derzeit 52,4
Jahren künftig jährlich um ein Jahr anzuheben. "Ab heuer hat
sich das zu ändern", das habe sie dem ÖBB-Management bereits Ende
des Vorjahres mitgeteilt. Dafür brauche es einen ÖBB-internen Arbeitsmarkt,
flexibleren Personaleinsatz und Umschulungsmaßnahmen, so die Ministerin.
Lopatka fordert dagegen ein rascheres Anheben des Pensionsantrittsalters der Eisenbahner. Er kritisierte, dass mit dem nun geplanten Tempo, das gesetzliche Pensionsalter erst 2023 erreicht würde. Die Reform der Sonderpensionsrechte bei ÖBB, Nationalbank, Bundesländern und ORF ist Thema der Verwaltungsreformarbeitsgruppe, die sich am Dienstag nach dem Ministerrat neuerlich trifft. Lopatka kündigte an, bei dieser Gelegenheit auf einen Zeitplan zur Umsetzung der konkreten Reformschritte drängen zu wollen. Nachsatz: "Aber ich bin nicht allein auf der Welt."
Schieder: Eingriffe nicht nötig
SP-Finanzstaatssekretär
Schieder zeigte sich mit der von Bures angekündigten Anhebung des
Pensionsalters zufrieden. Gesetzliche Eingriffe in das Pensionsrecht der ÖBB
hält er derzeit nicht für nötig und verweist auf das vom Management der Bahn
vorgelegte Reformkonzept, das in den nächsten Jahren Einsparungen von 270
Mio. Euro vorsieht. Möglich wären laut Schieder allerdings gesetzliche
Eingriffe in das Pensionsrecht der Nationalbank. Hier müsse man allerdings
auf die Wahrung des Vertrauensschutzes achten, so der Staatssekretär.