Vizekanzler Strache ersucht um Prüfung der Rechtmäßigkeit des EU-Verfahrens gegen Ungarn.
Die EU leitete ein Rechtsverfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge gegen Ungarn ein. Der Antrag wurde eingeleitet durch einen Bericht der Grünen-Abgeordneten Judith Sargentini. Dieser stellt eine "systemische Bedrohung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte in Ungarn" fest. Am Mittwoch stimmte eine klare Mehrheit im Europaparlament in Straßburg für die Einleitung eines Verfahrens.
Strache will Orban unterstützen
Vizekanzler Heinz-Christian Strache ersuchte heute Außenministerin Karin Kneissl, den juristischen Dienst des EU-Rates mit der Frage zu befassen, ob der Beschluss des Europäischen Parlaments für ein Verfahren gegen Ungarn überhaupt rechtmäßig zustande gekommen ist, schreibt Strache in einer Aussendung.
„Ungarn selbst ist der Überzeugung, dass für einen rechtsgültigen Beschluss im Europäischen Parlament „members present and voting“ erforderlich sei“, erläuterte Strache. Dabei geht es um die Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen.
Ungarn argumentiert, dass diese nicht gegeben sei, wenn man Enthaltungen als abgegebene Stimmen berücksichtigt (Lissabon Vertrag), die Abstimmung mit den Enthaltungen daher zu keinem rechtsgültigen Beschluss führt und dieser daher ungültig ist.