Für Thomas Schmid wird es immer enger. Jetzt gibt es eine Anzeige gegen ihn wegen falscher Beweisaussage im Wöginger-Prozess. Der Kronzeugen-Status des ehemaligen Generalsekretärs im Finanzministeriums wackelt damit ordentlich.
Nächster Paukenschlag um den WKStA-Kronzeugen Thomas Schmid: Ex-Kanzler Sebastian Kurz hat Schmid nun wegen falscher Beweisaussage im Postenschacher-Prozess gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger angezeigt. "Es besteht der Verdacht gegen MMag. Thomas Schmid des Vergehens der falschen Beweisaussage nach § 288 Abs 1 StGB", heißt es in der 17-seitigen Sachverhaltsdarstellung, die Kurz-Anwalt Werner Suppan bei der Staatsanwaltschaft Linz eingebracht. hat.
Vier Zeugen belasten Thomas Schmid
Schmid wurde im Wöginger-Prozess als Zeuge befragt. Als er dort zur Besetzung beim Finanzamt Freistadt-Rohrbach-Urfahr befragt wurde, gab Schmid an, von dieser Besetzung "wenig bis gar nichts" mitbekommen zu haben. Das Problem: Gleich vier (!) Zeugen widersprachen dieser Darstellung Schmids im Prozess. Alle vier Finanzbeamten sagten aus, dass der ehemalige Finanzministeriums-Generalsekretär sehr wohl aktiv und maßgeblich in die Besetzung beim Finanzamt involviert gewesen sei. So soll Schmid sogar eine Weisung erteilt haben, den damals von der Kommission erstgereihten Kandidaten zum Rückzug seiner Bewerbung aufzufordern.
Gefahr der Löschung der Zeugen-Tonaufnahmen
Schmids Aussagen im Prozess würden sowohl dem objektiven Beweismaterial als auch den Angaben der Zeugen widersprechen, heißt es in der Sachverhaltsdarstellung. Brisant: Kurz fordert die unverzügliche Sicherstellung der Tonaufnahmen dieser Zeugenvernehmungen im Wöginger-Prozess. "Da die Gefahr der Löschung dieser Aufnahmen besteht, regt der Einschreiter die unverzügliche Umsetzung dieses Ermittlungsschrittes an, damit es zu keiner Beseitigung dieses Beweismittels kommt."
Schmids Kronzeugen-Status wackelt
Für Schmid könnte die Anzeige schwerwiegende Konsequenzen haben: Denn Schmid ist derzeit Kronzeuge der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft im Verfahren gegen Sebastian Kurz in der sogenannten Inseraten-Causa. Der Kronzeugen-Status ist an die unbedingte Verpflichtung zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Aussage geknüpft. Sollte Schmid tatsächlich falsch ausgesagt haben, müsste ihm der Kronzeugenstatus aberkannt. werden. Dann drohen Schmid in den diversen Verfahren bis zu 10 Jahre Haft.