Nur die Nationalratspräsidentin und die Klubchefs dürfen keine Nebeneinkünfte haben, alle anderen schon.
Dazuverdienen ist für fast alle Parlamentarier möglich. Die Unvereinbarkeitsregelungen verbieten nur der Nationalratspräsidentin und den Klubobleuten, Nebenjobs nachzugehen. Der Zweite Präsident und die Dritte Präsidentin dürfen dagegen dazuverdienen, was auch immer sie möchten, sowie jeder andere Abgeordnete.
Gleichstellung
Die Spitzen des Parlaments unterliegen damit den selben Bedingungen wie Regierungsmitglieder, Mitglieder der Landesregierungen, der Rechnungshofpräsident und die Volksanwälte. Sie alle dürfen während ihrer Amtstätigkeit keinen Beruf mit Erwerbsabsicht ausüben.
Beamte als Abgeordnete
Öffentlich Bedienstete können ihre Tätigkeit voll weiter ausüben, sofern sie keine Karenzierung oder Dienstreduktion beantragen. In jedem Fall müssen sie aber finanzielle Einschränkungen hinnehmen. Auch bei einem Beamtenjob, der zu 100 Prozent neben dem Mandat ausgeübt wird, gibt es nur 75 Prozent des Gehalts.
Bei manchen öffentlich Bediensteten kann die Beamtentätigkeit vom Unvereinbarkeitsausschuss unterbunden werden. Das betrifft etwa Richter oder Personen aus heiklen Bereichen wie der Exekutive oder der Landesverteidigung. Hier muss eine Extra-Genehmigung für eine weitere Tätigkeit als Beamter eingeholt werden.
Große Debatte
Während die SPÖ-Abgeordneten ihre Nebeneinkünfte auf Geheiß von Parteichef Alfred Gusenbauer demnächst veröffentlichen sollen, bleibt die ÖVP beim klaren Nein. Die Grünen haben unterdessen eine Liste der Zusatzeinkommen ihrer Parlamentarier schlicht und einfach publiziert.
Einkünfte der Politiker aus ihren Ämtern
FUNKTION |
BEZUG |
Nationalratspräsident |
16.849,60 |
Klubobleuten |
13.640,10 |
Minister |
16.047,20 |
Staatssekretäre |
14.442,50 |
Landesregierungen |
14.442,50 |
Rechnungshofpräsident |
14.442,50 |
Volksanwaltschaft |
12.837,80 |
Abgeordnete |
8.023,60 |