Nur die Nationalratspräsidentin und die Klubchefs dürfen keine Nebeneinkünfte haben, alle anderen schon.
Dazuverdienen ist für fast alle Parlamentarier möglich. Die Unvereinbarkeitsregelungen verbieten nur der Nationalratspräsidentin und den Klubobleuten, Nebenjobs nachzugehen. Der Zweite Präsident und die Dritte Präsidentin dürfen dagegen dazuverdienen, was auch immer sie möchten, sowie jeder andere Abgeordnete.
Gleichstellung
Die Spitzen des Parlaments unterliegen damit den
selben Bedingungen wie Regierungsmitglieder, Mitglieder der
Landesregierungen, der Rechnungshofpräsident und die Volksanwälte. Sie alle
dürfen während ihrer Amtstätigkeit keinen Beruf mit Erwerbsabsicht ausüben.
Beamte als Abgeordnete
Öffentlich Bedienstete können ihre
Tätigkeit voll weiter ausüben, sofern sie keine Karenzierung oder
Dienstreduktion beantragen. In jedem Fall müssen sie aber finanzielle
Einschränkungen hinnehmen. Auch bei einem Beamtenjob, der zu 100 Prozent
neben dem Mandat ausgeübt wird, gibt es nur 75 Prozent des Gehalts.
Bei manchen öffentlich Bediensteten kann die Beamtentätigkeit vom Unvereinbarkeitsausschuss unterbunden werden. Das betrifft etwa Richter oder Personen aus heiklen Bereichen wie der Exekutive oder der Landesverteidigung. Hier muss eine Extra-Genehmigung für eine weitere Tätigkeit als Beamter eingeholt werden.
Große Debatte
Während die SPÖ-Abgeordneten ihre
Nebeneinkünfte auf Geheiß von Parteichef Alfred Gusenbauer demnächst
veröffentlichen sollen, bleibt die ÖVP beim klaren Nein. Die Grünen haben
unterdessen eine Liste der Zusatzeinkommen ihrer Parlamentarier schlicht und
einfach publiziert.
Die Liste der Grünen finden Sie hier.
Einkünfte der Politiker aus ihren Ämtern
FUNKTION |
BEZUG |
Nationalratspräsident |
16.849,60 |
Klubobleuten |
13.640,10 |
Minister |
16.047,20 |
Staatssekretäre |
14.442,50 |
Landesregierungen |
14.442,50 |
Rechnungshofpräsident |
14.442,50 |
Volksanwaltschaft |
12.837,80 |
Abgeordnete |
8.023,60 |