Laut Bundespräsident sollten integrierte Asylwerber, deren Verfahren vor dem 1. Jänner 2000 begonnen haben, bleiben dürfen.
Bundespräsident Heinz Fischer macht in der Diskussion rund um den Fall Arigona einen konkreten Vorschlag. Er spricht sich für ein Bleiberecht für integrierte Asylwerber aus, deren Verfahren aus der Zeit vor dem 1. Jänner 2000 anhängig sind. Auch SPÖ-Bundeskanzler Alfred Gusenbauer hatte ein Bleiberecht nach sieben Jahren gefordert.
Faktor Zeit
Fischer betonte, dass der "Faktor Zeit" eine große
Rolle spiele und dass ein großer Unterschied bestehe, ob jemand, der sich um
Aufenthalt in Österreich bemüht, seit sechs Monaten oder sechs Jahren in
unserem Land lebt.
Vorteile
"Es wäre klug zu prüfen", so der Präsident, ob es nicht
wesentlich mehr Vorteile als Nachteile brächte, wenn z.B. Personen, "deren
Verfahren bereits aus der Zeit vor dem 1. Jänner 2000 anhängig ist (also
gewissermaßen noch aus dem vergangenen Jahrhundert stammen), die unsere
Sprache sprechen und Arbeit gefunden haben, in der Regel Abschiebung nicht
mehr fürchten müssen".
Damit könnten viele Härtefälle vermieden werden, und die administrative Entlastung der Behörden könnte für eine umso raschere Erledigung aller anderen anhängigen Verfahren genutzt werden.
Fischer wörtlich: "Ich setze Vertrauen in die Fähigkeit unserer Behörden, die bestehenden Gesetze in menschenrechtskonformer Weise zu vollziehen und ich setze Vertrauen in die gesetzgebenden Körperschaften dort, wo es sich als sinnvoll und zweckmäßig erweist, zum gegebenen Zeitpunkt eine Weiterentwicklung der Rechtslage in Angriff zu nehmen."
Menschen in Not
"Ich gehöre einer Generation an, die nicht
vergessen hat, dass es Zeiten gegeben hat, wo auch Österreicher und
Österreicherinnen in anderen Ländern Aufnahme gesucht und gefunden haben.
Gemeinsam sollten wir an unseren guten Traditionen gegenüber Menschen in Not
festhalten.", so Fischer.