Weil die Kurzbezeichnung fehlte, dürfen die Grünen bei der Gemeinderatswahl in Mutters nicht antreten.
Wegen eines Formfehlers bei der auszufüllenden Kurzbezeichnung dürfen die Grünen in der Gemeinde Mutters nahe Innsbruck am 27. Februar nicht bei den Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen antreten. Die Grünen sahen darin einen "Demokratie-Eklat", der Bürgermeister von Mutters und Leiter der Wahlbehörde, Hansjörg Peer, argumentierte gegenüber der "Tiroler Tageszeitung" am Samstag, dass aufgrund rechtlicher Schranken "keine andere Möglichkeit" geblieben sei.
Aufgrund einer Novelle der Tiroler Gemeindewahlordnung (TGWO) ist heuer erstmals bei den Kommunalwahlen bei der Einreichung der wahlwerbenden Listen zusätzlich verpflichtend eine Kurzbezeichnung anzuführen. Weil die Liste "Grüne und Unabhängige Mutters" in diesem Feld jedoch nur einen Bindestrich eingefügt hatte, wurde die Partei mit Bürgermeisterkandidatin Lisa Kundwald von der Wahl unwiderruflich ausgeschlossen. Die Grünen hätten sich einen Hinweis auf die "formelle Neuerung" und eine Auslegung des Gesetzes "im Zweifel" für die Liste erwartet. "Was sich in Mutters abgespielt hat, ist demokratiepolitisch und moralisch verwerflich", ärgerte sich Landessprecher Christian Altenweisl. Eine Wahlanfechtung nach dem Urnengang wurde daher nicht ausgeschlossen.
Für Peer sei dagegen eine Wahlanfechtung von den anderen Parteien so gut wie sicher gewesen, wenn man als Wahlbehörde den Mangel ignoriert hätte. Es sei daher nicht fair, der Behörde die Schuld zuzuschieben. "Ein gewisses Maß an Eigenverantwortung kann man von einer wahlwerbenden Partei verlangen", hielt er fest. "Wir haben das mit dem Land und unserem Gemeindeanwalt abgeklärt. Uns wäre zehnmal lieber gewesen, dass die Grünen antreten können", meinte der Bürgermeister.