Showdown in Wien

Freispruch für Haiders "Bubi"

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Sämtliche Angeklagten wurden freigesprochen. Hier alle Infos.

Nicht alles, was seltsam anmutet, ist strafbar“, sagte Richterin Stefanie Öner zu Franz Koloini, nachdem sie ihn des Verdachts der Geldwäsche freigesprochen hatte. Der Ex-Sekretär von Jörg Haider lächelte in Richtung Zuhörer. Immerhin drohte dem einstigen Mitglied der „Buberl-Partie“ eine Strafe von bis zu fünf Jahren Haft – doch das Gericht konnte ihm weder Vorsatz noch die Vortat der Bestechung oder Geschenkannahme nachweisen.

2 Mio. für Formel 1.
„Ich bin froh, dass ich erneut freigesprochen wurde“, sagte Koloini nach dem Urteil. „Es war kein angenehmer Zustand für mich und meine Familie.“

Nachdem der Oberste Gerichtshof 2011 das Ersturteil aufhob, wurde die angeblich von Jörg Haider forcierte Einbürgerung der zwei russischen Geschäftsleute Alexey B. und Artem B., die zwei Millionen Euro an das Land Kärnten zahlten, zum zweiten Mal verhandelt. Das Geld der Russen floss letztlich in das Sponsoring von Formel-1-Pilot Patrick Friesacher. Kurz vor Überweisung der zweiten Tranche erhielten sie ihre Staatsbürgerschaften – angeblich auf Intervention von Jörg Haider beim Innenministerium. Den Restbetrag von 197.000 Euro auf dem dafür verwendeten Hypo-Konto transferierte Koloini auf seine Sparbücher und gab sie später in einem Kuvert an Haider. „Ich tat nur das, was Haider mir aufgetragen hatte“, sagte Koloini vor Gericht.

„Nicht rechtswidrig.“
Dazu Richterin Öner: „Koloini hat nichts Rechtswidriges am Verhalten von Haider vermutet. Für ihn war nicht ersichtlich, dass es sich um Geld aus einem Verbrechen handelte. Es haben sich keine Anhaltspunkte für die pflichtwidrige Vornahme eines Amtsgeschäfts ergeben.“ Ex-Innenministeriums-Kabinetts-Chef Philipp Ita bestätigte als Zeuge den Interventionsversuch Haiders. Die wegen Bestechung angeklagten Russen wurden freigesprochen. Ihr Anwalt Manfred Ainedter: „Die Gerechtigkeit hat gesiegt.“ Das Urteil ist nicht rechtskräftig.


 

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So bestätigte der ehemalige Kabinettschef der Ende 2006 verstorbenen Innenministerin Liese Prokop (V), Philipp Ita, einen Interventionsversuch Haiders

Staatsbürgerschaft
Ita bezog sich dabei auf ein Schreiben Haiders an den damaligen Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V), der nach Prokops überraschendem Ableben am 31. Dezember 2006 interimistisch das Innenressort geleitet hatte. Haider machte sich in seinem Schreiben für die Verleihung der Staatsbürgerschaft an Alexey B. und Artem B. stark, die nun der Bestechung angeklagt sind, weil sie laut Anklage insgesamt 1,9 Mio. Euro in die Formel 1-Karriere des Kärntner Rennfahrers Patrick Friesacher investiert hatten.

1,9 Millionen Euro
Die in zwei Tranchen geflossenen Gelder sollen die Gegenleistung für Interventionen Haiders beim damaligen Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V), Ex-Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (V) und der verstorbenen Innenministerin Liese Prokop (V) gewesen sein, die dazu führten, dass die beiden Russen auf Basis eines Ministerrat-Beschlusses vom Jänner 2007 die Staatsbürgerschaft verliehen bekamen.

Haider hatte in Bezug auf die Staatsbürgerschafts-Anträge von Alexey B. und Artem B. bei Schüssel auf einen positiven Ministerrats-Beschluss hingewirkt und sich dabei auf eine angebliche "Vereinbarung" bezogen, die er mit Liese Prokop getroffen habe.

"Interventionsversuch"
Ita nannte das Schreiben an Schüssel "einen Interventionsversuch", machte zugleich aber deutlich, dass er als Prokops Kabinettschef von einer Vereinbarung Haiders mit der Innenministerium nichts wahrgenommen habe. Eine solche "kann es nicht gegeben haben, weil die Ministerin Prokop keine Zusage ins Blaue gemacht hat. Das wäre komplett gegen alles, wofür die Bundesministerin gestanden ist", gab Ita zu Protokoll.

Geklärt hat sich übrigens auch der Verbleib des Gesetzbuches, das Oberstaatsanwalt Eberhard Pieber am vergangenen Freitag im Verhandlungssaal vermisst hatte. Zunächst war der Verdacht im Raum gestanden, Pieber wäre bestohlen worden. In Wahrheit hatte sich der Kodex allerdings in einem Seitenfach der Aktentasche des Oberstaatsanwalts befunden, wie der Ankläger heute erklärte.


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