Verfassungsjuristen warnen, dass das geplante Freitesten aus dem Lockdown rechtswidrig sein könnte. Bundeskanzler Kurz wies die Kritik zurück.
Das geplante „Freitesten“ könnte verfassungswidrig sein, warnt der frühere Verfassungsrichter Rudolf Müller, er gilt als SPÖ-nahe. Für die Besserstellung Getesteter müsste der Antigen-Test eine dem Lockdown vergleichbare Wirkung haben. Aber er bietet nur eine Momentaufnahme der Viruslast. Durchaus verfassungskonform könnte laut dem ehemaligen Höchstrichter unter bestimmten Voraussetzungen aber eine Impfpflicht sein.
Kurz wies Kritik zurück
Kritik am Freitesten wies Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) am Mittwoch im "ZiB 2"-Interview zurück. Man werde immer einen Verfassungsjuristen finden, der Bedenken äußert, sagte er. Das "Freitesten" sei ein komplexer neuer Bereich. Die Regierung habe in den letzten Wochen sehr intensiv daran gearbeitet, ein "ausgeklügeltes Modell" zu erarbeiten.
Test gilt 48 Stunden - Sonderregel für Gastro
Laut Kurz wird die "Freitesten"-Kontrolle in der Gastronomie durch die Gesundheitsbehörden erfolgen. Im Kultur-, Sport- oder Tourismusbereich werden die Betreiber für die Überprüfung zuständig sein, sagte der Kanzler weiter. Die Gastronomie wird man ab 18. Jänner mit einem eine Woche alten Corona-Test nutzen können, für alle anderen Einrichtungen wird der Test maximal 48 Stunden alt sein dürfen.