Mikls Anti-Terror-Paket:

Geheim-Dienst erhält 
mehr Macht

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Verfassungsschutz kann bald verdeckte Ermittler einsetzen – und mehr Daten speichern.

„Der veränderten Gefahrenlage muss geantwortet werden. Dieses Gesetz soll die Sicherheit erhöhen.“ Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) macht Ernst, sie rüstet das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) auf. Mit dem „Staatsschutzgesetz“, das am Dienstag in Begutachtung geschickt wurde, will sie auf Gefahren wie „Cyber-Kriminalität und religiös motivierten Terrorismus“ reagieren.

Verfassungsschutz soll früher aktiv werden
Das Gesetz beinhaltet einige große Änderungen:

  • Überwachung. Die Verfassungsschützer sollen jetzt schon viel früher ermitteln dürfen, auch schon wenn der Verdacht auf Planung eines Angriffes besteht.
  •  Information. Erstmals soll das BVT auch Vertrauensmänner einsetzen dürfen. Diese V-Männer sollen die einschlägigen Szenen beobachten. Egal ob radikale Islamisten oder politische Gruppen, wie das Ministerium betont.
  • Daten. Internetanbieter werden verpflichtet, die Nutzer von IP-Adressen auszuhändigen, das BVT bekommt Zugriff auf die Kfz-Kennzeichen-Dateien. Sämtliche Ermittlungsergebnisse dürfen nun zwei Jahre gespeichert werden, mit Zustimmung des Rechtsschutzbeauftragten bis zu sechs Jahre.

Grüne warnen vor 
Schnüffeln des Staates
Mit dem Koalitionspartner SPÖ sind Mikls Pläne abgesprochen, die Opposition ist gespalten. Als „ Pimperl-Reform“ kritisiert der Grüne Peter Pilz die Pläne. Er warnt vor dem Durchleuchten der Bürger.

(pli)

Innenministerin Mikl-Leitner im Interview

ÖSTERREICH: Was wollen Sie mit dem neuen Staatsschutzgesetz erreichen?
Johanna Mikl-Leitner: Der veränderten Gefahrenlage muss mit entsprechenden Reformen geantwortet werden. Gerade die Anschläge in Paris und Kopenhagen haben gezeigt, dass wir es mit neuen Tätergruppen zu tun haben. Dieses Gesetz soll die Sicherheit erhöhen.

ÖSTERREICH: Wie genau sehen die Veränderungen im Gesetz aus? Wird aus dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BVT) ein Geheimdienst?
Mikl-Leitner: Nein, das BVT bleibt, was es ist. Wir geben ihm weitere Kompetenzen, damit es seine Aufgaben besser erledigen kann. Unter anderem soll es schon früher ermitteln dürfen. Die Behörden sollen bei Bedarf leichter schon vor dem Begehen einer Straftat einschreiten können. Nicht nur unmittelbar davor, sondern auch in der Planungsphase.

ÖSTERREICH: Auch die Daten von Verdächtigen sollen länger gespeichert werden?
Mikl-Leitner: Bis zu zwei Jahren können Ermittlungsergebnisse gespeichert werden, darüber hinaus nur in Absprache mit dem Rechtsschutzbeauftragten des Bundes. Er bleibt auch weiterhin eine wichtige Instanz, dieses Gesetz ist eine Balance zwischen Sicherheit und Freiheit.

ÖSTERREICH: Rechnen Sie mit einer Unterstützung durch den Koalitionspartner?
Mikl-Leitner: Ja, der Vorschlag ist akkordiert.

(pli)

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