U-Ausschuss

Graf Ali: Geheimer Steuerakt

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5,8 Millionen Euro Umsatz meldete Lobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly.

Seit wenigen Tagen liegt der Steuerakt von Alfons Mensdorff-Pouilly fast ungeschwärzt dem Korruptions-U-Ausschuss vor.

ÖSTERREICH nahm Einsicht in das höchst vertrauliche Dokument: Zwischen 1999 und 2010 meldete „Graf Ali“ insgesamt 5,876 Mio. € Einnahmen aus Konsulententätigkeit für seine MPA Handels GmbH. Grüne und BZÖ vermuten weitere Gelder und fordern die sofortige Vorladung des ÖVP-nahen Lobbyisten. Sein Anwalt Harald Schuster wollte dazu keinen Kommentar abgeben.

Mehr Gelder vermutet. Mensdorffs Umsatz schwankte bis 2005 zwischen 240.000 und 515.000 € pro Jahr. 2006 explodierte der MPA-Umsatz nahezu, auf 1,1 Mio. €, 2007 waren es immerhin noch 769.000 €. Dann begann die Debatte um Eurofighter und Telekom: Der Umsatz sank, 2010 waren es nur noch 99.500 €.

ÖSTERREICH konfrontierte den Grünen Peter Pilz und BZÖ-Angreifer Stefan Petzner mit den Zahlen. Beide vermuten, dass das nicht alles gewesen sein kann. Pilz: „Es sind im Fall Mensdorff schon viel höhere Beträge genannt worden.“

2 Mio. von Motorola
Pilz rechnet vor: Im Rahmen der Telekom soll Mensdorff 1,1 Mio., von der OMV eine Mio. und für den Zuschlag zum Blaulicht-Funk Tetron soll er von Motorola mehr als 2 Mio. Euro bekommen haben. „Gar nicht zu reden von der Causa Eurofighter, wo es um 13,5 Millionen geht.“ Pilz fordert jetzt: „Die ÖVP soll endlich ihre schützende Hand von Mensdorff nehmen, wir müssen ihn spätestens am 21. oder 22. März in den Ausschuss laden.“ Auffällig: Im Steuerakt ist in elf Jahren keine Steuerprüfung vermerkt, geprüft wurde offenbar nur seine Forstverwaltung Strem (Luising). Pilz: „Ein Finanzstrafverfahren könnte durchaus etwas zutage bringen.“

Bruder in U-Ausschuss?
Auch Petzner glaubt, dass der Steuerakt nur einen kleinen Teil des Mensdorff-Puzzles zeigt. Er will deshalb seinen Bruder Heinrich Mensdorff-Pouilly in den Ausschuss laden. Im Zusammenhang mit der Telekom sei in den Akten auch von ihm die Rede. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.

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