Am 120. Verhandlungstag ging es im Buwog-Prozess wieder um das Schwiegermuttergeld.
Wien. Während der Mitangeklagte Peter Hochegger wegen eines Spitalsaufenthalts fehlte, tauchte am Dienstag Vermögensberater W. aus der Schweiz auf – und legte einen Aktenvermerk in Sachen Schwiegermuttergeld vor, also jenen 500.000 Euro, die der Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser von seiner Schwiegermutter bekommen habe, um Investitionsfähigkeiten abzutesten. Laut eines handschriftlichen Aktenvermerks habe die Frau das Geld wiederhaben wollen. Richterin Marion Hohenecker war erstaunt, dass auf dem Beleg wesentliche Daten fehlen: „Es steht nicht einmal eine Bank darauf, keine Depotnummer, keine Kundennummer, nichts.“
Widerspruch. Indes widersprach Bankberater Christoph W. dem Geständnis von Ex-Lobbyist Peter Hochegger: W. sagte, er habe Hochegger keinen Zettel über die Aufteilung der Buwog-Provision auf drei Konten in Liechtenstein gezeigt.