Alles Emails sollen eingesehen werden dürfen. Die Abgeordneten sollen entscheiden, ob ein Email privat und damit irrelevant ist.
Die Grünen haben ihre Forderung nach Herausgabe aller Emails - ob privat oder beruflich - aus dem Innenministerium bekräftigt. Die Entscheidung, ob ein Email privat ist und damit für den Untersuchungsausschuss irrelevant, sollen die Abgeordneten treffen, sagte Grünen-Bundessprecher Alexander Van der Bellen bei einer Pressekonferenz am Montag. Den Einwand, dass im U-Ausschuss der Datenschutz nicht garantiert sei, wies Van der Bellen zurück. Er habe keinen Grund, daran zu zweifeln.
Verfassungsjurist: Geheimnisschutz nicht aufgehoben
Verfassungsjurist
Heinz Mayer erklärte, dass der U-Ausschuss nicht die Herausgabe des gesamten
Email-Verkehrs eines Ministeriums verlangen kann. Begründung: der gesamte
Email-Verkehr könne nicht vom Untersuchungsauftrag erfasst sein. Nach
derzeitigem Stand ist das Ministeriums selbst - und in letzter Konsequenz
Innenminister Günther Platter (V) - für die Aktenübermittlung
verantwortlich. Definiert sind die Aktenanforderungen des Ausschusses durch
den Untersuchungsauftrag, wie Mayer erklärte.
Dass durch die Herausgabe aller Emails Abgeordnete auch private Daten wie etwa Arzttermine oder auch Kontakte zu Journalisten zu sehen bekommen würden, scheint für Van der Bellen kein Problem sein. Die Entscheidung darüber, was für den U-Ausschuss von Bedeutung ist, sieht er bei den Abgeordneten.
Kein Widerspruch zum Datenschutz
Der Grünen-Parteichef sah auch
keinen Widerspruch zwischen dieser Forderung und den Bedenken der Grünen in
diversen Datenschutz-Fragen. Van der Bellen begründete seine Meinung unter
anderem damit, dass Email als amtliche Schriftstücke anzusehen seien. Als
Beleg dafür führte er die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen den
Grünen Peter Pilz wegen des Verdachts der Anstiftung zur Verletzung des
Amtsgeheimnisses an, die aufgrund einer Sachverhaltsdarstellung wegen der
Veröffentlichung vertraulicher Informationen aus Emails aufgenommen wurden.
Der ÖVP warf Van der Bellen einmal mehr vor, eine Partei des "organisierten Machtmissbrauchs" zu sein und alles zu tun, um die Arbeit des Ausschusses zu "behindern".
Kritik seitens der ÖVP
Scharfe Kritik an der Forderung der
Grünen hat die ÖVP geübt. "Die selbst ernannte
'Datenschutz-Partei' opfert den Datenschutz auf ihrem parteipolitischen
Altar und agiert nach dem Motto 'Wasser predigen und Wein trinken'",
bemängelte ÖVP-Fraktionsführer Helmut Kukacka in einer Aussendung. Die FPÖ
schoss sich wiederum auf das Innenministerium ein und drohte mit
Ministeranklage.
"Wenn es den Grünen genehm ist, berufen sie sich in Sicherheitsfragen immer wieder auf den Datenschutz. Beim U-Ausschuss werfen die Grünen offensichtlich all ihre datenschutz-rechtlichen Grundsätze über Bord und öffnen damit dem Datenmissbrauch Tür und Tor", so Kukacka. "
FPÖ droht mit Ministerklage
Die FPÖ kritisierte ihrerseits
das Innenministerium und drohte mit einer Ministeranklage. Abgeordneter
Werner Neubauer warf dem Ressort "Verfassungsbruch" vor. Als "besonders
entscheidend für die Befragungen" bezeichnete er den Email-Verkehr
aus den Ministerien und die BIA Akten. "Aber gerade diese durchlaufen
seit Wochen die angebliche Clearingstelle im Ministerium, die vielmehr als
Zensur-und Verzögerungsstelle dient", so Neubauer, für den die
Verfassungslage eindeutig ist: "Der Datenschutz gilt nicht gegenüber
dem Parlament, da dieses ohnehin verpflichtet ist, die Geheimhaltung zu
wahren."