'Stasi-Methoden'

Gudenus klagt wegen Ibiza-Video

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Gudenus will nur der „Übersetzer“ von Straches Aussagen gewesen sein.

Der frühere FPÖ-Klubchef Johann Gudenus verklagt den mutmaßlichen Drahtzieher des Ibiza-Videos, Anwalt M. Der Vorwurf lautet auf Täuschung und Missbrauch von Abhörgeräten. Gudnus-Anwalt Heinz-Dietmar Schimanko bezeichnet seinen Mandanten als ein „Opfer von Stasi-Methoden“.

Löschung

Die Klage verlangt die Löschung des Videos. Gudenus fordert außerdem, dass Anwalt M. bekannt geben muss, an wen er das Video verkauft habe und wie viel er dafür kassiert habe. Der Streitwert beläuft sich auf eine Summer von 68.000 Euro. M. bestreitet, sich an einer strafbaren Handlung beteiligt zu haben.

Maybach

Die Klage schildert außerdem, wie es überhaupt zu dem Kontakt von Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache mit der vermeintlichen Oligarchennichte in der Villa in Ibiza kam: Der Erstkontakt lief im Jänner 2017 von einer Immobilienmaklerin zur Ehefrau von Gudenus. Die Maklerin berichtete ihr von der „Russin“, die sich für Immobilien interessiere. Bereits im März folgte ein Abendessen, an dem das Ehepaar Gudenus, die Maklerin, Detektiv H., Anwalt M. und die „Russin“ teilnahmen. Gudenus hielt Letztere für glaubwürdig, weil sie in einem Maybach vorgefahren wurde. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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