Das Haftentlassungspaket des Justizministeriums ist fertig und wird ab Montag begutachtet.
Mehr bedingte Entlassungen, Einsatz von elektronischen Fußfesseln, vorzeitige Entlassung für ausländische Gefangene - Ab 1. Jänner 2008 sollen Österreichs Häftlinge früher frei kommen. Das sieht das fertig geschnürte Haftentlastungs-Paket des Justizministeriums vor, das ab Montag in Begutachtung geht.
Neuordnung des Freigangs
Unter den sechs großen Blöcken des
Pakets befindet sich auch die Neuordnung des Freigangs. Justizministerin
Maria Berger (S) will künftig potenzielle Freigänger begutachten lassen, ehe
sich die Gefängnistore öffnen. Am 13. September hatte ein 27-jähriger
Freigänger ein sechsjähriges Mädchen in der Toilette einer Wiener
Volksschule sexuell missbraucht.
Indessen bestätigt das Justizressort, dass man sich bereits mit dem Koalitionspartner ÖVP auf die Eckpunkte des Entlastungspakets geeinigt habe. Es wird mit 1. Jänner 2008 in Kraft treten.
Rückfallrisiko senken
Mit der Reform der bedingten
Entlassung soll das Rückfallrisiko gesenkt werden. Das soll durch mehr
Weisungen und größere Einbindung der Bewährungshilfe erreicht werden.
Bedingte Entlassungen sollen künftig auch bei teilbedingten Freiheitsstrafen
möglich sein.
Bei Freigang und Ausgang wird es künftig die Möglichkeit der elektronischen Aufsicht (Electronic Monitoring) geben. Zumindest die technischen Voraussetzungen sollten schon unter Justizministerin Karin Gastinger erbracht werden. Ein groß angelegter Fußfessel-Modellversuch scheiterte aber, da sich die eingesetzte Technik als nahezu unbrauchbar erwies. Wegen der zu sensiblen Satellitentechnik gab es zahlreiche Fehlalarme. Mit Festnetztechnik soll nun eine funktionellere Variante zum Einsatz kommen.
Streit um verfrühte Entlassung ausländischer Gefangener
Ein
zuletzt in der Öffentlichkeit sehr umstrittener Punkt, der sich auf die
Situation der österreichischen Haftanstalten stark auswirken wird, ist die
verfrühte Entlassung ausländischer Häftlinge (Drittstaatsangehörige). Fast
die Hälfte aller Gefangenen sind Nicht-Österreicher. Die vorzeitige
Entlassung bekommen nur jene, über die ein Aufenthaltsverbot verhängt wurde.
Dann aber können diese schon nach Verbüßung der Hälfte der Strafe entlassen
werden.