Justiz

Häftlinge sollen ab 2008 früher freikommen

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Das Haftentlassungspaket des Justizministeriums ist fertig und wird ab Montag begutachtet.

Mehr bedingte Entlassungen, Einsatz von elektronischen Fußfesseln, vorzeitige Entlassung für ausländische Gefangene - Ab 1. Jänner 2008 sollen Österreichs Häftlinge früher frei kommen. Das sieht das fertig geschnürte Haftentlastungs-Paket des Justizministeriums vor, das ab Montag in Begutachtung geht.

Neuordnung des Freigangs
Unter den sechs großen Blöcken des Pakets befindet sich auch die Neuordnung des Freigangs. Justizministerin Maria Berger (S) will künftig potenzielle Freigänger begutachten lassen, ehe sich die Gefängnistore öffnen. Am 13. September hatte ein 27-jähriger Freigänger ein sechsjähriges Mädchen in der Toilette einer Wiener Volksschule sexuell missbraucht.

Indessen bestätigt das Justizressort, dass man sich bereits mit dem Koalitionspartner ÖVP auf die Eckpunkte des Entlastungspakets geeinigt habe. Es wird mit 1. Jänner 2008 in Kraft treten.

Rückfallrisiko senken
Mit der Reform der bedingten Entlassung soll das Rückfallrisiko gesenkt werden. Das soll durch mehr Weisungen und größere Einbindung der Bewährungshilfe erreicht werden. Bedingte Entlassungen sollen künftig auch bei teilbedingten Freiheitsstrafen möglich sein.

Bei Freigang und Ausgang wird es künftig die Möglichkeit der elektronischen Aufsicht (Electronic Monitoring) geben. Zumindest die technischen Voraussetzungen sollten schon unter Justizministerin Karin Gastinger erbracht werden. Ein groß angelegter Fußfessel-Modellversuch scheiterte aber, da sich die eingesetzte Technik als nahezu unbrauchbar erwies. Wegen der zu sensiblen Satellitentechnik gab es zahlreiche Fehlalarme. Mit Festnetztechnik soll nun eine funktionellere Variante zum Einsatz kommen.

Streit um verfrühte Entlassung ausländischer Gefangener
Ein zuletzt in der Öffentlichkeit sehr umstrittener Punkt, der sich auf die Situation der österreichischen Haftanstalten stark auswirken wird, ist die verfrühte Entlassung ausländischer Häftlinge (Drittstaatsangehörige). Fast die Hälfte aller Gefangenen sind Nicht-Österreicher. Die vorzeitige Entlassung bekommen nur jene, über die ein Aufenthaltsverbot verhängt wurde. Dann aber können diese schon nach Verbüßung der Hälfte der Strafe entlassen werden.

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