ÖSTERREICH-Interview

Haider kehrt zurück ins Parlament

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Der Kärntner Landeshauptmann kündigt im ÖSTERREICH-Interview seine Rückkehr in den Nationalrat an.

Der Kärntner Landeshauptmann schießt sich im Interview mit ÖSTERREICH auf die Große Koalition ein und greift Verwaltungsgerichtshofsprädident Clemens Jabloner massiv an. Haider zur geplanten Klage gegen Jabloner: „Ich glaube, das ist ein einmaliger Fall in der Geschichte eines Rechtsstaates, dass ein Gerichtspräsident, ohne konkrete Vorwürfe beim Namen nennen zu können, darüber philosophiert, wie man einen missliebigen politischen Gegner abservieren kann. Denn jedem ist bekannt, dass Jabloner ein Protektionskind der SPÖ ist, der als Spitzenbeamter des Bundeskanzleramtes von roten Kanzlern in eine Position gehievt worden ist. Jetzt glauben offenbar so manche, nach der Methode die rot-schwarzen Ratten kommen aus ihren Löchern, jetzt wieder stark zu sein und mit dem letzten nicht-roten und nicht-schwarzen Landeshauptmann abfahren zu können.“

Der Kärntner Landeshauptmann weiter: „Sie wollen jetzt eine ethnische, politische Säuberung in Österreich veranstalten. Wir werden mit der Kraft der Demokraten zurück schlagen und österreichweit eine Initiative starten, um den Machtrausch der Rot-Schwarzen Koalition zu brechen.“

Gleichzeitig kündigt Haider eine Rückkehr nach Wien an: „Ich stehe auf der Liste und bin sofort wieder zurück im Nationalrat! Ich werde es mir sicher nicht gefallen lassen, dass mir derartige Figuren, die durch Protektion und Parteibuchwirtschaft in Spitzenfunktionen gehievt worden sind, jetzt zum Rachefeldzug gegen nicht-rote und nicht-schwarze antreten.“

Einer Anklage sieht er gelassen entgegen: „Die Anklage müsste dann die Bundesregierung oder das Parlament beschließen. Wenn sie glauben, dass diese Frage wirklich ein Grund ist, den Verfassungsgerichtshof in die peinliche Situation zu bringen, auf meiner Seite stehen zu müssen, dann gerne. Denn ich habe ja in Wirklichkeit meine Aufgaben nach der Verfassung auf Punkt und Beistrich erfüllt. Ich bin mir sicher, dass der Verfassungsgerichtshof keine Grundlage findet, irgendeine Absetzung vorzunehmen.“

Zum Staatsvertrag meint Haider: „Der Staatsvertrag ist in der Ortstafelfrage in Wirklichkeit nicht mehr relevant. Hier ist er längst abgelöst worden durch das Rahmenübereinkommen zum Schutz der nationalen Minderheiten des Europarates.“

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