Der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Karl Korinek, erwartet von der neuen Regierung eine rasche Neuregelung der Ortstafel-Frage.
"Wir haben 2001 eine Frist für eine Sanierung von über einem Jahr gegeben - die ist ungenützt geblieben. Höchste Zeit, dass etwas passiert", drängt Korinek. Für die von Rot-Schwarz geplante Staatsreform ist Korinek optimistisch. Im Parlament wünscht er sich eine eigene Abteilung zur "Qualitätssicherung" der Gesetze. Dass die große Koalition mir ihrer Zweidrittelmehrheit das Verfassungsgericht "austricksen" könnte, befürchtet er nicht.
"Öffnungsklausel"
Die im Koalitionspakt
vereinbarte Verankerung der Ortstafelregelung in der Verfassung hält Korinek
nicht für unbedingt notwendig. "Sehr sinnvoll" wäre für ihn zwar eine
verfassungsrechtliche Definition des im Staatsvertrag genannten
"gemischtsprachigen Gebiets". Bei der so genannten "Öffnungsklausel", die
die Aufstellung zusätzlicher zweisprachiger Ortstafeln per Petition
ermöglichen soll, wäre ein Verfassungsgesetz "im technischen Sinn" aber
nicht nötig, findet Korinek: "Ich glaube eher, dass man da in der
derzeitigen Situation einen politischen Kompromiss absichern will."
Was die vom Verfassungsgerichtshof vorgegebene zehn Prozent Grenze angeht (demnach gilt eine Ortschaft als "gemischsprachiges Gebiet" mit zweisprachiger Ortstafel, wenn auf Dauer mehr als zehn Prozent slowenischsprachige Bevölkerung dort leben), hält Korinek grundsätzlich auch eine andere Lösung für möglich: "Natürlich kann der Gesetzgeber das auch mit anderen Kriterien festlegen. Aber er muss sich dann gefallen lassen, dass man ihn am Maßstab der Verfassung misst."
Mit einer Ministeranklage der Regierung gegen den Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider rechnet Korinek in diesem Zusammenhang übrigens nicht, weil die Ortstafeln kein Gegenstand der "mittelbaren Bundesverwaltung" seien. Eine solche Anklage gegen die verantwortlichen Landesregierungsmitglieder beim Verfassungsgericht könne daher höchstens der Kärntner Landtag einbringen.
„Sensiblere“ Öffentlichkeit
Dass der VfGH unter
einer großen Koalition weniger Arbeit haben könnte, glaubt Korinek nicht.
"Viele Leute haben Angst, dass mit Verfassungsbestimmungen der Gerichtshof
ausgetrickst werden könnte - diese Angst habe ich nicht", betont der
VfGH-Präsident. Die Öffentlichkeit sei diesbezüglich viel "sensibler"
geworden: "Das ist politisch nicht mehr so leicht wie früher und es gibt
einen Kernbereich der Verfassung, der auch einer Zweidrittelmehrheit nicht
zur Disposition steht (z.B. Gleichheitsgrundsatz, Anm.)." Und, so Korinek
mit Blick auf die 90er: "Auch in der großen Koalition hat es beachtliche
viele Gesetzesaufhebungen gegeben. Ich glaube nicht, dass sich da viel
ändert."
Was die zahlreichen Gesetzes-Aufhebungen unter Schwarz-Blau bzw. Schwarz-Orange angeht, glaubt Korinek zwar nicht, dass die Regierung Gesetze "bewusst ins Out gespielt" hat. Allerdings habe man einige Vorhaben "so an die Linie gespielt, dass man in Kauf genommen hat, wenn's drüber geht". Als Beispiel nennt der VfGH-Präsident, die niedrige Entlohnung der Zivildiener, die "trotz der Warnungen in den Vorentscheidungen" beibehalten wurde, und die Streichung der Aufschiebenden Wirkung von Berufungen im Asylverfahren. Beides wurde schließlich vom VfGH gekippt.