Verhandler zum U-Ausschuss sprechen von weitgehender Einigkeit.
Vertreter von Regierungs- und Oppositionsparteien haben nach der Verhandlungsrunde zum Beweisantrag für den anstehenden Untersuchungsausschuss zur früheren Hypo Alpe Adria von weitgehender Einigkeit gesprochen. Nun gelte es aber noch, juristische Fragen zu klären, etwa, welche Institutionen überhaupt Auskunft geben dürften, hieß es nach der zweistündigen Sitzung am Freitag.
Konstruktive Gespräche
Zufrieden zeigen sich auch die Regierungsparteien mit dem Gespräch, das von allen Seiten als konstruktiv beschrieben wurde. "Wir sind uns ja inhaltlich im Kern einig", meinte etwa SPÖ-Finanzsprecher Jan Krainer. Es gebe lediglich ein paar juristische Fragen. Auch der SPÖ-Vertreter hält es für wünschenswert, wenn die Hypo-Nachfolgeinstitution Heta Akten liefert.
Auch Gabriele Tamandl von der ÖVP bezeichnete die Stimmung während der Verhandlung als sehr gut: "Ich gehe davon aus, dass alle sechs Fraktionen einen gemeinsamen Beweisantrag zustande bringen wollen." Auch sie verwies auf juristische Fragen, die nun über die Parlamentsdirektion abgeklärt werden sollen. Darüber hinaus gehe es darum, den von der Opposition vorgelegten Beweisantrag ein wenig zu "straffen".
"So wie wir es geschickt haben, ist es noch nicht erfüllt worden", relativierte Elmar Podgorschek von der FPÖ, "aber was nicht erfüllt ist, werden wir als Minderheitsantrag einbringen". Er sprach vom "kleinsten gemeinsamen Nenner", den man zumindest erzielen werde. Werner Kogler von den Grünen bekannte sich nach dem Gespräch zur maximalen Aufklärung, ebenso wie Robert Lugar vom Team Stronach, der sich voll hinter den Antrag stellte.
Weniger zufrieden zeigte sich der Verhandler der NEOS nach dem Gespräch. Die Opposition werde von den Regierungsfraktionen auf einen "Minimalkonsens" heruntergetrieben. So umfasse der ursprüngliche Beweisantrag 18 Seiten, die Regierung wolle diesen auf zwei kürzen.
Es läuft offenbar darauf hinaus, dass im gemeinsamen Antrag nur jene Stellen vermerkt werden, die tatsächlich Auskunft leisten müssen, wie etwa Ministerien. Bei allen anderen Institutionen wie der Heta oder der Bundesfinanzierungsagentur könne eine Beweismittelanforderung auch über Anträge im Ausschuss selbst erfolgen. Dazu wollen SPÖ und ÖVP Punkte aus dem ersten Antragsentwurf streichen, die aus ihrer Sicht Anschuldigungen enthalten, die vom Ausschuss überhaupt erst untersucht werden müssten.