Die seit 6 Jahren in Vorarlberg lebende Chinesin hätte das Kind nach der Geburt außer Landes bringen müssen.
Eine nach negativem Asylbescheid in Vorarlberg lebende Chinesin sollte sich bei der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch dafür rechtfertigen, dass sie ihre zehn Monate alte Tochter nicht nach China gebracht hat. Allerdings können weder die 24-Jährige noch das Baby in China einreisen. Laut "Vorarlberger Nachrichten" ist die BH selbst nicht sehr glücklich darüber, dass die "Aufforderung zur Rechtfertigung" an die Mutter verschickt wurde. "Das passt mir auch nicht", so Bezirkshauptmann Berndt Salomon. Er hat verfügt, dass das Strafverfahren eingestellt wird.
Kein Heimreisezertifikat
Die 24-Jährige, die vor knapp sechs
Jahren nach Österreich kam, hat bereits vor über zwei Jahren einen negativen
Asylbescheid erhalten. Da sie aber nicht im Besitz eines
Heimreisezertifikats ist - in dem die Botschaft von China bestätigt, dass es
sich um eine chinesische Staatsbürgerin handelt - kann die Frau nicht
abgeschoben werden. Chinesische Heimreisezertifikate sind nur schwer zu
bekommen, stellte dazu Salomon fest.
Baby "unerlaubt" im Bundesgebiet
Die Chinesin lebt nun
in einem Flüchtlingshaus in Vorarlberg. Dort verliebte sie sich in einen
anderen Asylwerber und brachte im vergangenen September ihre Tochter auf die
Welt. Für das kleine Mädchen gibt es natürlich ebenfalls kein
Heimreisezertifikat. Dennoch verschickte die BH Feldkirch eine "Aufforderung
zur Rechtfertigung", in der der Mutter vorgeworfen wurde, dass sie nicht
veranlasst habe, "dass Ihr Kind rechtzeitig ausreist, und es hat sich am 28.
Juni 2010 noch unerlaubt im Bundesgebiet aufgehalten". Im schlimmsten Fall
hätte die Frau mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro rechnen müssen.
Von Gesetzes wegen korrekt
Die BH Feldkirch hat das Verfahren
nach Bekanntwerden des Falles aber eingestellt. Von Gesetztes wegen sei die
Vorgehensweise korrekt gewesen, vom menschlichen Standpunkt aus betrachtet
habe ihm der Brief "aber natürlich auch nicht gepasst", so Salomon. Er habe
schon mit der zuständigen Abteilung gesprochen und werde auch mit der
Caritas über verbesserte Kooperationsmöglichkeiten diskutieren, damit sich
so ein Fall nicht wiederholen kann.
Grüne können es nicht fassen
Die Grünen nahmen den Fall
zum Anlass, das Fremdenrecht scharf zu kritisieren. Das Beispiel zeige,
"welch menschenverachtende Auswirkungen das österreichische Fremdengesetz
inzwischen hat", sagte Grünen-Menschenrechtssprecherin Alev Korun. Den
Grünen seien mittlerweile mehrere Fälle bekannt, in denen man mit der
Unterstellung von Beihilfe zum illegalen Aufenthalt sogar bevollmächtigte
Rechtsberater anzeige. Die Fremdenrechtsbestimmung werde absichtlich aus dem
Zusammenhang gerissen und systematisch zur Drangsalierung von Asylwerbern,
ihrer Kinder und ihrer Rechtsberater missbraucht.