Die Uni Wien, die TU Wien und die Uni Linz heben eine neue Gebühr ein.
Die Universität Wien hat die Einhebung einer Gebühr von 50 Euro für Aufnahmeverfahren für zugangsbeschränkte Studien ab dem kommenden Studienjahr fixiert. Das teilte die Hochschule am Montag mit. Auch an der Technischen Universität (TU) Wien und der Universität Linz (JKU) wurde diese Maßnahme ab 2016/17 nun beschlossen, die Uni Graz legte dies schon vor längerem fest.
An der Universität Innsbruck muss diese Gebühr derzeit schon bezahlt werden. An den Medizinuniversitäten bzw. der Medizin-Fakultät an der Uni Linz sind sogar 110 Euro zu entrichten.
Die Uni Wien reagiert mit dieser Maßnahme auf die mangelnde Antritts-Disziplin der Studienwerber. In den Fächern Biologie, Pharmazie, Ernährungswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, (Internationale) Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, Publizistik-und Kommunikationswissenschaft, Psychologie und dem Bachelorstudium Lehramt hatten sich in der Vergangenheit meistens deutlich mehr angehende Studenten für die Aufnahmetests angemeldet als dann zu den Prüfungsterminen erschienen waren. Zum Teil kamen weniger als die Hälfte der Interessenten zum Test.
"Angemessener Kostenbeitrag"
Bei der Gebühr von 50 Euro handle es sich laut eines Erkenntnisses der Verfassungsgerichtshofes um einen "angemessenen Kostenbeitrag". Neben den Fächern, für die es an der Uni Wien bereits Aufnahmeverfahren gibt, wird es heuer zusätzlich auch Tests in Informatik und Wirtschaftsinformatik geben. Die Registrierungsfrist beginnt einheitlich am 1. März 2016. Für die wirtschaftswissenschaftlichen Bachelorstudien endet sie am 15. Mai, für alle anderen Studien am 15. Juli.
Außerdem werden analog zur Uni Wien auch an der TU Wien im Fach Informatik heuer erstmals Aufnahmsprüfungen durchgeführt. Dafür werden ebenfalls 50 Euro fällig. Im Fach Architektur wird es an der TU weiter keine Aufnahmeverfahren geben.
Zur Verbesserung der Lehre
Die JKU wird ebenfalls 50 Euro für Aufnahmetests in Wirtschaftswissenschaften und in Sozialwirtschaft erheben. In Linz habe man sich mit der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) auf eine Zweckwidmung dieser Einnahmen für Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Lehre geeinigt. Auch hier beginnt die Registrierungsfrist am 1. März.
Fix war die Einhebung der 50 Euro bereits an der Uni Graz: Dort sind außer dem Lehramt alle Studien mit Aufnahmetest betroffen, also Betriebs- bzw. Volkswirtschaftslehre, Psychologie, Pharmazie, Biologie und Molekularbiologie. Letzteres wird gemeinsam mit der Technischen Universität (TU) Graz durchgeführt, womit auch für die TU-Studienwerber die Gebühr gilt. Anders ist es bei der Architektur an der TU Graz: Dort wird keine Gebühr eingehoben.
Gespräche
Diskutiert wird die Gebühr derzeit auch der Uni Salzburg. Heuer wird diese allerdings fix noch nicht eingeführt. An der Universität Klagenfurt wird zumindest heuer ebenfalls keine Gebühr eingehoben. Auch an der Veterinärmedizinischen Universität (Vetmeduni) Wien wird eine Aufnahmeprüfungsgebühr noch diskutiert. Eine Einführung könnte frühestens 2017/18 erfolgen, hieß es gegenüber der APA..