Mehrkosten gedeckt

Jugendwohlfahrt: Bund schießt 3,6 Mio. zu

Teilen

Inhaltlich unterstützten alle Länder den Gesetzesentwurf, meint Remler.

Der Bund verspricht den Ländern im Zuge der Umsetzung des geplanten Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes nun einmalig eine Anschubfinanzierung von 3,6 Mio. Euro, wie Familienstaatssekretärin Verena Remler (ÖVP) Montagnachmittag nach der Verhandlungsrunde erklärte. Das entspricht laut Modellrechnungen des Familienministeriums den Mehrkosten für ein Jahr. Fünf Bundesländer hätten dem Gesetzesentwurf bisher definitiv zugestimmt.

Debatte um Fall Cain
Die Novellierung des Jugendwohlfahrtsgesetzes aus dem Jahr 1989 zieht sich seit Jahren und wurde zuletzt wieder in der Debatte um den Fall Cain in Vorarlberg eingefordert. Der nunmehrige Entwurf ist bereits die dritte Fassung. Die Länder hatten aus Furcht vor zusätzlichen Kosten den Konsultationsmechanismus ausgelöst.

Abschubfinanzierung
Im Vorfeld hatte Remler noch auf die Frage nach einer möglichen Übernahme der Kosten durch den Bund gemeint, dass die Länder für die Durchführungsgesetzgebung zuständig seien, was auch die "finanzielle Verantwortung" einschließe. Nunmehr gab sie bekannt, dass der Bund den Ländern 3,6 Mio. Euro Abschubfinanzierung für das erste Jahr nach Inkrafttreten der jeweiligen Landesgesetze zugesagt hat. Obwohl die Verantwortung primär bei den Ländern liege, sei es ihr "wichtig, gemeinsam ein Zeichen zu setzen".

Sobald die einzelnen Landesgesetze in Kraft treten, könnte das Geld anteilsmäßig ausbezahlt werden. Es handle sich um eine "einmalige" Anschubfinanzierung, betonte die Staatssekretärin. Woher das Geld plötzlich kommt, wollte Remler auf Nachfrage nicht verraten, nur soviel: Sie habe mit Finanzminister Josef Pröll (ÖVP) einige Gespräche geführt und er habe zugesagt.

Länder signalisieren Zustimmung
Inhaltlich unterstützten alle Länder den Gesetzesentwurf, meinte Remler. Sie sah nach der ersten Verhandlungsrunde einen "sehr großen Erfolg". Tirol, Vorarlberg, Niederösterreich, Wien und Kärnten hätten dem Entwurf zugestimmt. Die anderen vier Bundesländer - Salzburg, Steiermark, Oberösterreich und das Burgenland - würden bis Mitte bzw. Ende März mit den zuständigen Landesfinanzreferenten sprechen und dem Bund dann Bericht erstatten.

Sollten die vier Bundesländer das Konsultationsersuchen bis April zurückziehen, wäre ein Inkrafttreten des Bundesgrundsatzgesetzes mit 1. Juli möglich, zeigte sich die Staatssekretärin optimistisch. Die Länder hätten dann ein Jahr Zeit, ihre jeweiligen Ausführungsgesetze entsprechend zu ändern. Sie sei zuversichtlich, wiewohl sie den Entscheidungen der Länder nicht vorgreifen wolle, so Remler.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.