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Nach einem Monat

Sophie Karmasin aus Haft entlassen

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Ex-Familienministerin ist nach einem Monat wieder frei. 

Ex-Familienministerin Sophie Karmasin ist  heute aus der U-Haft entlassen worden. Die Ex-Familienministerin war wegen Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr seit einem Monat in U-Haft. 

Karmasin versprach, nicht zu fliehen

In der Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien zur Haftbeschwerde heißt es wörtlich: "Die Enthaftung hängt ab vom Gelöbnis, bis zur rechtskräftigen Beendigung des Strafverfahrens nicht zu fliehen oder sich verborgen zu halten; nicht zu versuchen, die Ermittlungen zu erschweren; und jeden Kontakt zu Mitbeschuldigten und/oder Zeugen zu unterlassen. Es wurde auch die Weisung erteilt, an einer bestimmten Adresse zu wohnen und jeden Wechsel des Aufenthalts anzuzeigen."

Erste Stellungnahme: "Große Erleichterung"

"Die Entscheidung des Drei-Richter-Senats des OLG folgt unserer von Beginn an vorgebrachten Argumentation, wonach der von der WKStA und vom Erstgericht herangezogene Haftgrund der Tatbegehungsgefahr im konkreten Fall jedenfalls durch gelindere Mittel substituiert werden kann und letztendlich auch substituiert werden muss", kommentierten Karmasins Rechtsvertreter Norbert Wess und Philipp Wolm am Montagabend die Enthaftung in einer oe24 übermittelten Stellungnahme. Karmasin habe die dafür erforderlichen Zusicherungen "bereits von Anfang an gegenüber der WKStA und auch gegenüber dem Erstgericht" abgegeben. Die Enthaftung stelle "für die Mandantin daher eine große Erleichterung" dar. 

Karmasin wird Praktikantin in Spital 

Karmasin wird laut oe24-Informationen jedenfalls keine Fußfessel erhalten. Ab April will die ehemalige Familienministerin ein Praktikum in einem Tullner Spital beginnen. Außerdem meldete sie sich für einen Lehrgang zur psychologischen Beratung an. In der U-Haft war Karmasin zudem an Corona erkrankt. 

Ex-Familienministerin war ein Monat in U-Haft

Karmasin war am 2. März im Zusammenhang mit der ÖVP-Umfragenaffäre festgenommene und seit 4. März in U-Haft. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) gab einer Haftbeschwerde Folge, die Karmasins Anwälte Norbert Wess und Philipp Wolm (Kanzlei Kollmann Wolm) eingebracht hatten.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt gegen Karmasin in der Umfragen-Affäre wegen Untreue und Bestechlichkeit und daneben wegen Geldwäscherei, Vergehen gegen wettbewerbsbeschränkende Absprachen und schweren Betrugs. Die U-Haft war mit Tatbegehungsgefahr begründet worden.

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