WKO klärt auf

Keine Gegenrechnungen in Gastro bei Kurzarbeit

Teilen

Gastronomie darf Kurzarbeit bei Umsatz-Ersatz laut WKO nicht gegenrechnen.

Nachdem Neos-Wirtschaftssprecher Josef Schellhorn aufgrund von Aussagen des Finanzminsters Gernot Blümel vermutet hat, dass die Kurzarbeit beim Umsatz-Ersatz für Gastronomie und Hotellerie im November gegengerechnet werden könnte, wurde das nun seitens der Wirtschaftskammer (WKO) verneint. „Die Kurzarbeit wird nicht gegengerechnet, denn dann käme für viele nichts heraus.“

Die vom Lockdown betroffenen Branchen erhalten bis zu 80 % ihrer Erlöse.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.