Ministerrat

Kleine Ökostromgesetz-Novelle ist durch

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Die große Ökostromreform soll bis Jahresende kommen.

Im Ministerrat ist am Dienstag die kleine Ökostromnovelle beschlossen worden. Sie bringt Ausstiegshilfen für unrentable Biogasanlagen, eine Fristerstreckung für Windkraft-Anträge von drei auf vier Jahre, Erleichterungen für PV-Anlagen auf Mehrfamilienhäusern und einen Bürokratieabbau für Wind- und PV-Anlagen. Auch das KWK-Gesetz wird novelliert. Die große Ökostromreform soll bis Jahresende kommen.

Bestehendes System soll optimiert werden

Mit der Reform will das Wirtschaftsministerium das bestehende System optimieren und bessere Rahmenbedingungen für Wind, Wasserkraft und Photovoltaik schaffen. So soll etwa der signifikanten Änderung der Marktsituation, also dem Preisverfall am Strom-Großhandelsmarkt, Rechnung getragen werden. Insgesamt will man im Ökostrom-Bereich die Effizienz erhöhen, die Bürokratie abbauen und die Ausgleichsenergie-Kosten senken. Zudem schaffe man rasche wirksame Lösungen im städtischen (PV in Wohnbauten) und ländlichen Raum (Biogas, Kleinwasserkraft).

Für PV- und Windkraft-Anlagen reicht künftig ein Antrag bei der Förderstelle OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG, eine Anerkennung von Ökostromanlagen durch den Landeshauptmann ist künftig nur noch bei Biomasse und Biogas nötig, sieht eine Entbürokratisierungsmaßnahme vor.

Mit Blick auf die PV-Anlagen im urbanen Raum wird die gemeinsame Nutzung von Erzeugungsanlagen in Mehrfamilienhäusern ermöglicht, um den Eigenverbrauch zu erleichtern. Für die Einspeisung von Kleinst-Anlagen unter 800 Watt pro Haushalt (meist PV) erfolgt überhaupt eine volle Freigabe, es ist also kein zusätzlicher Zählpunkt nötig.

Für mehr Rechtssicherheit für Windkraftanlagen-Betreiber wird die Verfallsfrist für Anträge, die noch auf eine Förderung warten, von drei auf vier Jahre verlängert. Hier vermisst die Windbranche freilich einen Abbau der Warteschlange.

Mehr Geld für Kleinwasserkraft

Bei Kleinwasserkraft wird das Kontingent von bisher 1,5 Mio. auf 2,5 Mio. Euro erhöht - dies soll aufkommensneutral durch Umschichtung aus dem sogenannten "Resttopf" erfolgen, der sich von 13 Mio. Euro im Jahr 2018 auf 12 Mio. Euro in den Folgejahren reduziert.

Für hocheffiziente Biogasanlagen der zweiten Generation mit höherem Wirkungsgrad und Wärmeabnehmern sollen neue 7-jährige Nachfolgetarife erlassen werden. Dafür sind jährlich 5 Mio. Euro vorgesehen, begrenzt auf fünf Jahre, also bis 2021.

Für unrentable Biogasanlagen dagegen wird eine Stranded-cost-Lösung angestrebt, um ihnen einen geordneten Ausstieg aus dem System zu ermöglichen. Geregelt werden soll das in einem eigenen Biogas-Technologieabfindungsgesetz, das vor Inkrafttreten jedoch noch von der EU-Kommission genehmigt werden muss. Die Kosten sollen mit der laufenden Tarifförderung gegenfinanziert werden, pro Anlage ist die Prämie also mit der jeweiligen Restlaufzeit der Tarifverträge gedeckelt. Die Kosten der Biogas-Lösung hängen auch von der Zahl der Anträge ab und sind noch nicht abzuschätzen.

"Smarte Einspeisung"

Ein Maßnahmenpaket für eine "smarte Einspeisung" soll die Netzbelastung und die Ausgleichsenergie-Kosten verringern. So erhält die OeMAG die Möglichkeit, für Wind-, PV und Wasserkraft-Anlagen ab 500 kW die Installierung einer "Smart-Regelbox" vorzuschreiben, damit etwa Strom nur dann ins Netz kommt, wenn er gebraucht wird. Zudem erhält die OeMAG die Möglichkeit des Zukaufs von Ausgleichsenergie, was die Ausgleichsenergie-Kosten senken soll.

Weiters soll das bestehende KWK-Punkte-Gesetz (KPG) zu einem beihilferechtlich genehmigungsfähigen Fördermechanismus für hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen umgestaltet werden, wie es heißt. Ein entsprechender Vorschlag wird zur Prä-Notifikation Brüssel übermittelt - und nach beihilferechtlicher Genehmigung durch die EU-Kommission muss das KPG noch in den Ministerrat. Vorgesehen sind 23 Mio. Euro zusätzliche Förderungen für die Fernwärme (gemäß Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz), 5 Mio. Euro KMU-Förderungen im Bereich der Energieeffizienz und 5 Mio. Euro zur Energieforschung. Dafür werden Mittel verwendet, die derzeit die E-Control als Sondervermögen treuhändig verwaltet, es ist also kein frisches Geld nötig.

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