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KPÖ ficht Wahl an

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Die KPÖ ficht die Nationalratswahl vom 1. Oktober an - Juristen geben ihr wenig Chancen.

Die KPÖ richtet ihre Wahlanfechtung ausschließlich gegen die Vier-Prozent-Klausel. Das haben die KPÖ-Bundessprecher Mirko Messner und Melina Klaus am Donnerstag abend nach der Sitzung des Bundesausschusses der Kommunisten bestätigt. Die Zusammenzählung der zwei BZÖ-Listen wird nicht Teil der Klage sein.

"Würden wir die Listenzusammenzählung des BZÖ anfechten, und der Verfassungsgerichtshof gäbe dem statt, kann man davon ausgehen, dass das BZÖ sofort Einspruch erhebt", meinte Messner. Die Folge wären eventuelle Neuwahlen, die das BZÖ für seine "Rechtspropaganda" nützen würde, so die Begründung der KPÖ.

"Unser Ziel ist es, ein demokratisches Wahlrecht durchzusetzen. Bei der letzten Wahl haben fünf Prozent der Stimmen keine Berücksichtigung in den 183 Mandaten gefunden", begründet die KPÖ ihre Vorgangsweise und spielte damit auf die Vier-Prozent-Klausel im zweiten und dritten Ermittlungsverfahren an, in denen die Mandate zugeteilt werden.

Die Klage der KPÖ ziele ausschließlich darauf ab, ein tatsächliches Verhältniswahlrecht in Österreich durchzusetzen. "Wäre der österreichische Nationalrat am 1. Oktober 2006 auf Grund eines von der KPÖ geforderten Verhältniswahlrechts gewählt worden, wären nicht nur die KPÖ und Hans-Peter Martin im Parlament vertreten, sondern es gäbe auch eine Mehrheit jenseits von ÖVP, FPÖ und BZÖ."

Obwohl zahlreiche Verfassungsrechtler einer Klage gegen die Vier-Prozent-Hürde keine Chance auf Erfolg prophezeit haben, gaben sich die Kommunisten optimistisch: "Die Vier-Prozent-Klausel ist nicht judiziert" , so Andreas Löw, Rechtsanwalt der KPÖ.

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