Dem Chef eines Kärntner Familienunternehmens reicht es endgültig: "Ärzte machen, was sie wollen."
Auch ein sonst ruhiger und gelassener Unternehmer kann einmal die Geduld verlieren. So geschehen bei Robert Isop, Chef einer Kärntner Reinigungsfirma. Schon öfters wandte sich der Firmenchef an die Österreichische Gebietskrankenkasse (ÖGK) oder das Sozialministerium, um sich über Rechtsfragen zu erkundigen. "Oft kam erst nach ein paar Wochen eine Antwort - wenn überhaupt", so Isop im Gespräch mit oe24. Die Antworten fielen zudem häufig mager aus: "Datenschutz oder Arztgeheimnis".
Bei seinem letzten Anliegen ging es allerdings plötzlich schnell. "In freudiger Erwartung erhielt ich nach 24 Stunden bereits eine Antwort", schildert der Unternehmer den Fall. Der Inhalt der Mail war aber enttäuschend: "Liebe Valentina*, und wieder einmal. Soll ich dir den Verakten (sic)?". Offenbar antwortete die Mitarbeiterin auf Isops Anfrage statt sie weiterzuleiten, ein Versehen.
Arzt schrieb Mitarbeiterin sechs Tage rückwirkend krank
Für den Chef des Familienunternehmens brachte das das Fass zum Überlaufen. Ihm gehe es nicht darum, jeden einzelnen Krankenstand zu prüfen. Bei dubiosen Fällen möchte er aber zumindest eine Auskunft der zuständigen Stellen. Zwei Beispiele:
Eine Mitarbeiterin ließ sich sechs Tage rückwirkend (!) krankschreiben. Die entsprechende ärztliche Krankmeldung liegt oe24 vor. In einem anderen Fall schrieb eine Ärztin eine Mitarbeiterin sieben Wochen lang krank - ohne einer Zwischenkontrolle.
"Das lasse ich mir nicht gefallen"
Isop betont aber: "85 Prozent unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bei der Gewerkschaft VIDA". Außerdem würden alle Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer auf Kosten des Unternehmens bei "VIDA-Help" angemeldet.
Leider komme es in letzter Zeit "immer wieder vor, dass Ärzte in Bezug auf Krankmeldungen machen, was sie wollen und offensichtlich deren Handeln nicht überprüft wird", so der Firmenchef. Und: "Das lasse ich mir halt grundsätzlich nicht gefallen".
Auf die Fälle angesprochen heißt es von der ÖGK zu oe24, dass die Dauer der Krankschreibung vom Arzt individuell bestimmt werde. Üblich seien aber Wiederbestellungen in „relativ kurzen Abständen“. Bei längeren Krankenständen versendet die ÖGK zudem „Einladungsschreiben für eine Vorstellung beim medizinischen Dienst“. Auch eine Rückdatierung sei möglich. Aber: „Jeder Fall, der über einen Tag hinaus rückdatiert wird, wird seitens der ÖGK auf dessen medizinische Plausibilität überprüft.“
*Name geändert