Widerspricht Nehammer

Kurz-Verfahren: Zadic hält sich an Weisungsrat

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Justizministerin Alma Zadic will sich bei der Entscheidung über eine Anklage gegen Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) an die Empfehlung des "Weisungsrats" halten und widerspricht Nehammer. 

Im Verfahren gegen Sebastian Kurz will sich Justizministerin Alma Zadic an die Empfehlung des "Weisungsrats" halten. Dieses Gremium aus drei Juristen ist bei Verfahren gegen Regierungsmitglieder einzubinden und gibt eine Empfehlung ab. "Ich werde mich der Empfehlung des Weisungsrates anschließen", sagt Zadic in der "Kleinen Zeitung". Beim geplanten "Terroristenregister" widerspricht sie Innenminister Karl Nehammer (ÖVP)

Lebenslang im Strafregister 

   Nehammer hatte angekündigt, dass die gesonderte Ausweisung terroristischer Verurteilungen im Strafregister lebenslang gelten soll. Zadic weist das zurück und betont, dass die Dauer der Eintragung von der Strafhöhe abhängen werde. "Wenn jemand eine lebenslange Freiheitsstrafe bekommt, was bei Jugendlichen nicht möglich ist, dann scheint diese für immer im Strafregister auf. Alle anderen Freiheitsstrafen werden nach einer gewissen Zeit gelöscht - und damit auch aus dem Terroristenregister", betont Zadic.

   Bei der Frage, ob Kurz angeklagt oder das Verfahren eingestellt werden soll, will sich Zadic an die Empfehlung des Weisungsrates halten. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt gegen Kurz sowie seinen Kabinettschef Bernhard Bonelli wegen falscher Zeugenaussage im Ibiza-Untersuchungsausschuss. Kurz hatte seine Rolle bei der Kür von ÖBAG-Chef Thomas Schmid und der Auswahl der ÖBAG-Aufsichtsräte im Ausschuss herabgespielt, obwohl von den Ermittlern ausgewertete Chatprotokolle auf die enge Einbindung des Kanzlers in beiden Fragen hindeuten. Auch dass er das Wissen über eine türkis-blaue Vereinbarung zu Postenbesetzungen in der Staatswirtschaft abstritt, werfen ihm die Ermittler vor.

   Kurz hatte sich zuletzt verteidigt und angekündigt, zwar mit einer Anklage zu rechnen, aber in diesem Fall nicht zurücktreten zu wollen. "Ich habe immer versucht, die Wahrheit zu sagen und alle meine Erinnerungen mit dem Untersuchungsausschuss zu teilen", so der Bundeskanzler. Und: "Ich habe nie vorsätzlich etwas falsch ausgesagt." Im Fall einer Verurteilung drohen Kurz bis zu drei Jahre Haft. Es gilt die Unschuldsvermutung.
 

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