ÖVP-Mandatar Amon

Hacklerregel für immer wäre europarechtswidrig

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Dem ÖVP-Sozialsprecher zufolge kann die Langzeitversichertenregelung nicht als Dauerrecht fixiert werden - ein Auslaufmodell ist nötig.

ÖVP-Sozialsprecher Werner Amon will bei einer Verlängerung der 2010 auslaufenden Hackler-Regelung bis 2013 eine mehrjährige Übergangsfrist haben. Dem ÖAAB-Generalsekretär zufolge dürfte nämlich ein abruptes Auslaufen 2013 "voraussichtlich verfassungswidrig" sein. Ein Dauerrecht - wie u.a. von ÖAAB-Chef Fritz Neugebauer gewünscht - wäre laut Amon "europarechtswidrig". Er kann sich "pro Jahr eine gewisse Anhebung" des Antrittsalters für Hackler vorstellen.

"SPÖ verzögert"
Details wollte Amon noch nicht sagen. Parteichef Wilhelm Molterer hat in der Sache einen eigenen Entwurf angekündigt. Die Schuld daran, dass es nicht bisher schon zu einer Regelung gekommen ist, schiebt Amon der SPÖ bzw. Sozialminister Erwin Buchinger zu. Dieser habe im Jänner überraschend dem schlagartigen Aus der Hackler-Regelung mit 2013 plus Pensionsautomatik zugestimmt, obwohl auch über Übergangsbestimmungen verhandelt wurde.

Langsamer Anstieg
Die Hackler-Regelung sieht vor, dass Frauen bei Erreichen von 40 Versicherungsjahren mit 55 Jahren ohne Abschlag in Pension gehen können, Männer mit 45 Versicherungsjahren bereits ab 60 Jahren. Ab 2013 soll nach ÖVP-Plänen das Antrittsalter für Hackler langsam ansteigend angehoben werden.

Beschluss vor Wahl
Jedenfalls soll ein entsprechender Initiativantrag in der Sondersitzung eingebracht, dann müsse sich der Sozialausschuss damit befassen und in der regulären letzten Parlamentssitzung am 24. September könnte der Beschluss erfolgen.

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