Der Rechtsanwalt beruft sich einmal mehr auf die Schweigepflicht.
Rechtsanwalt Gabriel Lansky wird auch bei seinem zweiten Auftritt im BVT-Untersuchungsausschuss zu allen relevanten Fragen schweigen. Das kündigte er in einem einleitenden Statement an. Dies sei nicht nur sein Recht, sondern seine Pflicht im Sinne seiner Mandanten. Gleichzeitig kündigte Lansky an, um 12 Uhr, und damit 1,5 Stunden nach Beginn seiner Befragung, zu gehen.
Auch auf die Fragen von Verfahrensrichter Eduard Strauß wollte Lansky nichts sagen. "Bedauerlicherweise" sei er weiter nicht von seiner anwaltlichen Schweigepflicht entbunden, flötete der Rechtsanwalt auf eine entsprechende Frage des Richters.
Lansky ist in zwei Aspekten mit der BVT-Affäre verwoben. Einerseits wurden Akten seiner Kanzlei in der Aliyev-Affäre nicht vernichtet, was der BVT-Führung zum Vorwurf gemacht wurde. Anderseits hat er dem Generalsekretär des Innenministeriums Peter Goldgruber jenes Konvolut über angebliche Missstände im BVT übergeben, das Ausgangspunkt der ganzen Affäre ist.