Objektivitätsgebot

"Licht ins Dunkel" verstieß gegen Gesetz

Teilen

Vassilakou wurde bei Politikerrunde nicht als Grünen-Vertreterin akzeptiert.

Der ORF hat gegen das im ORF-Gesetz verankerte Objektivitätsgebot verstoßen, weil er den Grünen nicht erlaubt hatte, am Heiligen Abend 2009 ihre stellvertretende Bundessprecherin Maria Vassilakou in "Licht ins Dunkel" zu entsenden. Dies entschied der Bundeskommunikationssenat (BKS), der sich in der Causa mit einer Beschwerde der Grünen auseinanderzusetzen hatte. Da der ORF zur weihnachtlichen Diskussionsrunde die Bundesvorsitzenden der Parlamentsparteien geladen hatte, hätte er angesichts der Verhinderung von Grünen-Chefin Eva Glawischnig deren offizielle Stellvertreterin akzeptieren müssen, begründet dies der Senat.

Streit über Teilnahme an Politikerrunde
Die Grünen hatten moniert, dass Vassilakous Teilnahme in Vertretung der Bundessprecherin bis zum 23. Dezember 2009 vom ORF akzeptiert worden sei. Dann plötzlich habe sich aber der Küniglberg daran gestoßen, dass Vassilakou bei der Wien-Wahl 2010 Spitzenkandidatin sei. Die Grünen beharrten aber auf der stellvertretenden Parteichefin und verwiesen auf FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache, der ja ebenfalls Wiener Spitzenkandidat sei.

Der ORF wandte in seiner Stellungnahme an den BKS ein, dass man jeden anderen Grünen Vertreter akzeptiert habe - aber Vassilakou habe Glawischnig bereits bei den ORF-"Sommergesprächen" 2009 vertreten, und da sei das bereits "kritisch hinterfragt" worden, zitiert der Senat in seinem der APA vorliegendem Bescheid aus dem Schreiben des ORF. Der Strache-Vergleich hinke, fand der Öffentlich-Rechtliche überdies, denn Strache sei Bundesparteiobmann und erfülle daher ungeachtet seiner Rolle als FP-Spitzenkandidat die Einladungskriterien.

ORF muss Entscheidung verlesen
Auf eben dieses "Einladungskriterium" bezieht sich indes der Bundeskommunikationssenat in seinem Spruch. Der ORF habe die "Bundesvorsitzenden" der Parlamentsparteien zur Weihnachtsrunde eingeladen, also müsse er dieses Kriterium auch auf alle Eingeladenen gleichermaßen anwenden. Und sollte ein Eingeladener verhindert sein, müsse er auch die "Stellvertretungsregelungen" in den Parteien akzeptieren, denn "es ist der Sinn derartiger Stellvertretungsregelungen, dass der vertretenen Partei aus dem Umstand der Verhinderung eines Funktionsträgers/einer Funktionsträgerin kein Nachteil in der Wahrnehmung ihrer Interessen entsteht".

Der ORF muss die BKS-Entscheidung nun binnen vier Wochen im Rahmen einer "Zeit im Bild 1"-Sendung verlesen. Eine Ausstrahlung in der nächsten "Licht ins Dunkel"-Sendung wäre aufgrund der langen Zeit bis dahin nämlich nicht angemessen, und die ZiB-Sendezeit sei mit dem "Öffentlichkeitswert" von "Licht ins Dunkel" zu vergleichen, meint der Senat. Gegen den Bescheid ist binnen sechs Wochen eine Beschwerde bei VfGH oder VwGH möglich.

ORF-Informationsdirektor "höchst erstaunt"
ORF-Informationsdirektor Elmar Oberhauser hat sich am Dienstag über den Bescheid des Bundeskommunikationssenats (BKS) "höchst erstaunt" gezeigt, wie er in einer Aussendung festhielt. Es sei ihm nie darum gegangen die Grünen zu benachteiligen. "Meine Motivation war ausschließlich der Schutz der Unabhängigkeit und Freiheit des Journalismus im ORF." Genau dieser sei aber durch den vorliegenden Bescheid gefährdet, "weil ich der Meinung bin, dass es ausschließlich Sache des ORF und der ORF-Journalisten sein muss, zu entscheiden, wer in ORF-Sendungen eingeladen wird - natürlich auf der Basis größtmöglicher Fairness und Ausgewogenheit."

Bei der traditionellen Diskussionsrunde im Rahmen der "Licht ins Dunkel"-Sendung am Heiligen Abend sei es außerdem "nie um Hardcore-Politik gegangen, sondern ausschließlich um das Thema Weihnachten aus der Sicht österreichischer Spitzenpolitiker". Der ORF will mit einer Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof gegen den Bescheid des BKS berufen.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.