Vassilakou wurde bei Politikerrunde nicht als Grünen-Vertreterin akzeptiert.
Der ORF hat gegen das im ORF-Gesetz verankerte Objektivitätsgebot verstoßen, weil er den Grünen nicht erlaubt hatte, am Heiligen Abend 2009 ihre stellvertretende Bundessprecherin Maria Vassilakou in "Licht ins Dunkel" zu entsenden. Dies entschied der Bundeskommunikationssenat (BKS), der sich in der Causa mit einer Beschwerde der Grünen auseinanderzusetzen hatte. Da der ORF zur weihnachtlichen Diskussionsrunde die Bundesvorsitzenden der Parlamentsparteien geladen hatte, hätte er angesichts der Verhinderung von Grünen-Chefin Eva Glawischnig deren offizielle Stellvertreterin akzeptieren müssen, begründet dies der Senat.
Streit über Teilnahme an Politikerrunde
Die Grünen hatten
moniert, dass Vassilakous Teilnahme in Vertretung der Bundessprecherin bis
zum 23. Dezember 2009 vom ORF akzeptiert worden sei. Dann plötzlich habe
sich aber der Küniglberg daran gestoßen, dass Vassilakou bei der Wien-Wahl
2010 Spitzenkandidatin sei. Die Grünen beharrten aber auf der
stellvertretenden Parteichefin und verwiesen auf FPÖ-Obmann Heinz-Christian
Strache, der ja ebenfalls Wiener Spitzenkandidat sei.
Der ORF wandte in seiner Stellungnahme an den BKS ein, dass man jeden anderen Grünen Vertreter akzeptiert habe - aber Vassilakou habe Glawischnig bereits bei den ORF-"Sommergesprächen" 2009 vertreten, und da sei das bereits "kritisch hinterfragt" worden, zitiert der Senat in seinem der APA vorliegendem Bescheid aus dem Schreiben des ORF. Der Strache-Vergleich hinke, fand der Öffentlich-Rechtliche überdies, denn Strache sei Bundesparteiobmann und erfülle daher ungeachtet seiner Rolle als FP-Spitzenkandidat die Einladungskriterien.
ORF muss Entscheidung verlesen
Auf eben dieses
"Einladungskriterium" bezieht sich indes der Bundeskommunikationssenat in
seinem Spruch. Der ORF habe die "Bundesvorsitzenden" der Parlamentsparteien
zur Weihnachtsrunde eingeladen, also müsse er dieses Kriterium auch auf alle
Eingeladenen gleichermaßen anwenden. Und sollte ein Eingeladener verhindert
sein, müsse er auch die "Stellvertretungsregelungen" in den Parteien
akzeptieren, denn "es ist der Sinn derartiger Stellvertretungsregelungen,
dass der vertretenen Partei aus dem Umstand der Verhinderung eines
Funktionsträgers/einer Funktionsträgerin kein Nachteil in der Wahrnehmung
ihrer Interessen entsteht".
Der ORF muss die BKS-Entscheidung nun binnen vier Wochen im Rahmen einer "Zeit im Bild 1"-Sendung verlesen. Eine Ausstrahlung in der nächsten "Licht ins Dunkel"-Sendung wäre aufgrund der langen Zeit bis dahin nämlich nicht angemessen, und die ZiB-Sendezeit sei mit dem "Öffentlichkeitswert" von "Licht ins Dunkel" zu vergleichen, meint der Senat. Gegen den Bescheid ist binnen sechs Wochen eine Beschwerde bei VfGH oder VwGH möglich.
ORF-Informationsdirektor "höchst erstaunt"
ORF-Informationsdirektor
Elmar Oberhauser hat sich am Dienstag über den Bescheid des
Bundeskommunikationssenats (BKS) "höchst erstaunt" gezeigt, wie er in einer
Aussendung festhielt. Es sei ihm nie darum gegangen die Grünen zu
benachteiligen. "Meine Motivation war ausschließlich der Schutz der
Unabhängigkeit und Freiheit des Journalismus im ORF." Genau dieser sei aber
durch den vorliegenden Bescheid gefährdet, "weil ich der Meinung bin, dass
es ausschließlich Sache des ORF und der ORF-Journalisten sein muss, zu
entscheiden, wer in ORF-Sendungen eingeladen wird - natürlich auf der Basis
größtmöglicher Fairness und Ausgewogenheit."
Bei der traditionellen Diskussionsrunde im Rahmen der "Licht ins Dunkel"-Sendung am Heiligen Abend sei es außerdem "nie um Hardcore-Politik gegangen, sondern ausschließlich um das Thema Weihnachten aus der Sicht österreichischer Spitzenpolitiker". Der ORF will mit einer Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof gegen den Bescheid des BKS berufen.